VwV Invest Schule

Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung von Schulgebäuden.

Machbarkeitsprüfung

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  • Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung von Schulgebäuden
  • bei Beachtung des Prinzips von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausnahmsweise der Ersatzbau von Schulgebäuden und die dem Schulbetrieb dienenden Anlagen, wie Schulsporthallen, Außenanlagen, Mensen, Arbeits- und Werkstätten und Labore.
  • Gemeinden, Landkreise und an kommunale Zusammenschlüsse als Trägerschaft von Schulen, an freie Trägerschaften genehmigter Ersatzschulen, an freie Trägerschaften staatlich anerkannter Internationaler Schulen und an Trägerschaften von Horten
  • Maßnahme ist Teil eines bestätigten Investitionsplanes.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen bei Antragstellung mindestens 40.000 EUR.
  • Das zur Förderung beantragte Objekt ist in Eigentümerschaft der beantragenden Person/Einrichtung oder des durch Rechtsvorschriften oder Vertrag zur Vornahme der Investition beziehungsweise Erhaltungsmaßnahme berechtigt, eine vollständige Abnahme der Maßnahme erscheint bis zum 31. Dezember 2023 gesichert.
  • Maßnahmen, für die bereits ein Bewilligungsbescheid nach einer anderen Förderrichtlinie erteilt wurde, werden nicht gefördert.
  • Zuwendungen für den Ersatzbau von Schulgebäuden werden nur gewährt, soweit dieser im Vergleich zur Bestandssicherung bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nachweislich die günstigere Variante gegenüber einer Sanierung des Bestandsbaus ist und soweit der Ersatzbau nach Art und Funktion den Bestandsbau ersetzt und dabei dessen räumliche Kapazität nicht wesentlich übersteigt.
  • Der vorzeitige förderunschädliche Maßnahmenbeginn gilt ab dem 1. Juli 2017 als erteilt.
  • Die Antragstellung ist ab Vorlage des bestätigten Investitionsplanes möglich.
  • Zuschuss von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • Förderung beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn die Gemeinde oder der Gemeindeverband sich in der Haushaltskonsolidierung befindet
  • Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung stellt die SAB optionale Finanzierungsbausteine für kommunale Gebietskörperschaften zur Verfügung.
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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