Psychiatrie und Suchthilfe

Vorhaben zur Beschäftigung und Teilhabe von psychisch kranken Menschen erhalten, entwickeln und umsetzen.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.

Teil A

  • Maßnahmen zur Wahrnehmung von Aufgaben, die die Tätigkeit der gemeindepsychiatrischen Verbunde in den Landkreisen und kreisfreien Städten ergänzen 
  • Angebote zur Beschäftigung und Teilhabe von psychisch kranken oder suchtkranken Menschen am Arbeitsleben, insbesondere im Zuverdienstbereich
  • Modellvorhaben zur Entwicklung neuer Versorgungsstrukturen
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Gesamtsystems der sozialpsychiatrischen Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe

Teil B

  • Einrichtung zur landesweiten Koordinierung der Suchtprävention und der Suchtkrankenhilfe im Freistaat Sachsen

Teil A

  • Natürliche und juristische Personen

 Teil B

  • Verein „Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren“

Teil A

  • Zuwendungsempfänger müssen im Bereich der Hilfen für psychisch kranke Menschen gemäß §§ 5 ff. des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten fachliche Kompetenz und Erfahrungen aufweisen können
  • Fachlich fundierte Konzeption mit einer ausführlichen Beschreibung des Angebots, insbesondere mit Aussagen zum Bedarf, der Zielstellung, Zielgruppe, den geplanten Projektbeschäftigten und Einordnung des Angebotes in das bestehende gemeindepsychiatrische Leistungsspektrum
  • Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (hierzu zählen auch Spenden oder andere zweckgebundene Einnahmen) – Anteil kann auch vom Landkreis oder der Kreisfreien Stadt zusätzlich zum kommunalen Anteil übernommen werden
  • Regionale Vorhaben: zusätzlich kommunale Beteiligung in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Aufbau, Erweiterung oder Neuausrichtung von Angeboten zur Beschäftigung und Teilhabe von psychisch kranken oder suchtkranken Menschen am Arbeitsleben (Zuverdienstprojekte): zusätzlich betriebswirtschafliche Stellungnahme mit Aussagen zur längerfristigen wirtschaftlichen Tätigkeit

Teil A

  • Zweckgebundener Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung
  • Höhe der Zuwendung bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Bei überregionalen Vorhaben: bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Bei Angeboten zur Beschäftigung und Teilhabe von psychisch kranken oder suchtkranken Menschen am Arbeitsleben (Zuverdienstprojekte) setzen sich die zuwendungsfähigen Ausgaben wie folgt zusammen:
    • 60 % der Motivationsaufwendungen an Teilnehmer 
    • pauschalierte Personalausgaben für Anleiter (70% der Entgeltgruppe 8 Stufe 3 des TV-L multipliziert mit dem Faktor 12 pro 6.656 Teilnehmerstunden im Jahr) 
    • pauschalierte Sachausgaben in Höhe von 30 % aus der Summe der pauschalierten Personalausgaben für Anleiter und der zuwendungsfähigen Motivationsaufwendungen 
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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