Psychiatrie und Suchthilfe
Was bietet das Förderprogramm?
- Förderung von Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben über einen Zuschuss
- Zuwendung von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
Teil A
- Maßnahmen zur Wahrnehmung von Aufgaben, die die Tätigkeit der gemeindepsychiatrischen Verbunde in den Landkreisen und kreisfreien Städten ergänzen
- Angebote zur Beschäftigung und Teilhabe von psychisch kranken oder suchtkranken Menschen am Arbeitsleben, insbesondere im Zuverdienstbereich
- Modellvorhaben zur Entwicklung neuer Versorgungsstrukturen
- Maßnahmen zur Verbesserung des Gesamtsystems der sozialpsychiatrischen Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe
Teil B
- Einrichtung zur landesweiten Koordinierung der Suchtprävention und der Suchtkrankenhilfe im Freistaat Sachsen
Wer wird gefördert?
Teil A
- Natürliche und juristische Personen
Teil B
- Verein „Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren“
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
Teil A
- Zuwendungsempfänger müssen im Bereich der Hilfen für psychisch kranke Menschen gemäß §§ 5 ff. des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten fachliche Kompetenz und Erfahrungen aufweisen können
- Fachlich fundierte Konzeption mit einer ausführlichen Beschreibung des Angebots, insbesondere mit Aussagen zum Bedarf, der Zielstellung, Zielgruppe, den geplanten Projektbeschäftigten und Einordnung des Angebotes in das bestehende gemeindepsychiatrische Leistungsspektrum
- Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (hierzu zählen auch Spenden oder andere zweckgebundene Einnahmen) – Anteil kann auch vom Landkreis oder der Kreisfreien Stadt zusätzlich zum kommunalen Anteil übernommen werden
- Regionale Vorhaben: zusätzlich kommunale Beteiligung in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Aufbau, Erweiterung oder Neuausrichtung von Angeboten zur Beschäftigung und Teilhabe von psychisch kranken oder suchtkranken Menschen am Arbeitsleben (Zuverdienstprojekte): zusätzlich betriebswirtschafliche Stellungnahme mit Aussagen zur längerfristigen wirtschaftlichen Tätigkeit
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
Teil A
- Zweckgebundener Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung
- Höhe der Zuwendung bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Bei überregionalen Vorhaben: bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Bei Angeboten zur Beschäftigung und Teilhabe von psychisch kranken oder suchtkranken Menschen am Arbeitsleben (Zuverdienstprojekte) setzen sich die zuwendungsfähigen Ausgaben wie folgt zusammen:
- 60 % der Motivationsaufwendungen an Teilnehmer
- pauschalierte Personalausgaben für Anleiter (70% der Entgeltgruppe 8 Stufe 3 des TV-L multipliziert mit dem Faktor 12 pro 6.656 Teilnehmerstunden im Jahr)
- pauschalierte Sachausgaben in Höhe von 30 % aus der Summe der pauschalierten Personalausgaben für Anleiter und der zuwendungsfähigen Motivationsaufwendungen
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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