ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen
Was bietet das Förderprogramm?
- Stärkung weiblichen Unternehmertums in Sachsen
- Geschlechtergerechte Unterstützung von Gründerinnen und Unternehmerinnen bzw. Unternehmensnachfolgerinnen bei Aufbau und Festigung der selbständigen Tätigkeit
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation
Gefördert wird die Etablierung neuer oder die Ausweitung bestehender Vorhaben außerhalb der sächsischen Hochschulen, die Gründerinnen und Unternehmerinenn bzw. Unternehmensnachfolgerinnen unterstützen. - Gründerinnen- und Unternehmerinnenzenten, Coworking-Spaces
Gefördert wird die Konzeptionierung und Etablierung von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie von Coworking-Spaces, die Gründerinnen und Unternehmerinnen bei der Weiterentwicklung ihrer unternehmerischen Kompetenzen sowie der Umsetzung und Festigung der unternehmerischen Tätigkeit unterstützen. - Nicht förderfähig sind Leistungen der Gründungsberatung
Wer wird gefördert?
- Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die oben genannten Vorhaben durchführen
- Endbegünstigte sind Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich
- Nicht gefördert werden Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Nicht gefördert werden bereits bestehende Gründer- und Technologiezentren, insoweit keine neuen Angebote geschaffen werden (inkl. räumlicher Erweiterung)
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Mindesthöhe der förderfähigen Ausgaben beträgt 50.000,00 EUR
- Vorlage eines fachlich fundierten Konzepts bzw. Projektskizze mit einem deutlich frauenspezifischen Ansatz
- Berücksichtigung der Vereinbarkeit der Angebote mit Familien- und Pflegeaufgaben
- Möglichkeit der Fortführung für mindestens drei Jahre nach Ende des Bewilligungszeitraums bzw. zwei Jahre bei Coworking-Spaces
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation
- Zuschuss bis zu 90,00 % der förderfähigen Ausgaben bei Erstanträgen, bis zu 80,00 % bei Folgeanträgen
- Förderfähig sind Kosten für Eigen- und Fremdpersonal.
- Alle übrigen förderfähigen Ausgaben und Kosten (Restkosten) werden in Form einer Restkostenpauschale gewährt. Diese beträgt 30 %, gemessen an den für Eigen- und Fremdpersonal insgesamt förderfähigen Personalkosten.
- Vorhaben können mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren bewilligt werden
Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren, Coworking-Spaces
- Zuschuss bis zu 80,00 % der förderfähigen Ausgaben
- Förderfähig sind Kosten für Eigen- und Fremdpersonal.
- Alle übrigen förderfähigen Ausgaben und Kosten (Restkosten) werden in Form einer Restkostenpauschale gewährt. Diese beträgt 40 %, gemessen an den für Eigen- und Fremdpersonal insgesamt förderfähigen Personalkosten.
- Vorhaben können mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren zzgl. der Konzeptionsphase von in der Regel nicht mehr als acht Monaten bewilligt werden
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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