Bürgerbeteiligung

Politische Teilhabe von Einwohnerinnen und Einwohnern im Freistaat fördern.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Vorhaben und Projekte der Kommunen oder Zivilgesellschaft im Bereich der Bürgerbeteiligung
  • Teilhabe von Einwohnerinnen und Einwohnern an politischen Willensbildungsprozessen, die Einbindung in politische Entscheidungsprozesse sowie die Möglichkeit des Erfahrungsaustauschs
  • ​​Gebietskörperschaften im Freistaat Sachsen
  • Gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen oder gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die im Freistaat Sachsen ansässig und lokal verankert sind

 Hinweis: 

  • Gemeinsame Antragstellung mehrerer Gebietskörperschaften im Verbund möglich
  • Von der Erfordernis eines Sitzes und der lokalen Verankerung im Freistaat Sachsen kann in begründeten Fällen abgewichen werden.
  • Vorhaben werden vorrangig im Freistaat Sachsen durchgeführt.
  • Es besteht die Bereitschaft zur Mitwirkung am Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk Bürgerbeteiligung und der Kooperation an der wissenschaftlichen Begleitung.
  • Bei Antrag auf Bürgerkommune: Nachweis vorliegender verbindlicher Satzungsregelungen hinsichtlich Bürgerbeteiligung oder Nachweis regelmäßig praktizierter Beteiligungsformate sowie institutionalisierter Beteiligungsinstrumente außerhalb von Satzungsreglungen. Der Nachweis ist in der Vorhabensbeschreibung zu führen bzw. für informelle Bürgerbeteiligung als formlose Anlage mit folgenden Punkten einzureichen: Durchführungszeitraum, Projektart, Zielstellung, Zielgruppe, gewähltes Beteiligungsformat, Umgang mit Ergebnissen.
  • Kooperationen von freien Trägern mit Gebietskörperschaften bzw. Gebietskörperschaften mit freien Trägern sind möglich. Die Ausgestaltung der Zusammenarbeit ist darzulegen.
  • Träger und Projektpartner aller geförderten Vorhaben müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland stehen und haben eine ihr förderliche Arbeit zu gewährleisten.
  • Der Zuwendungsempfänger darf nach seiner Satzung oder seinem tatsächlichen Verhalten keine Bestrebungen im Sinne des 
    § 3 Absatz 1 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes unterhalten.
  • Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses als Projektförderung.
  • Zuschuss beträgt bis zu 90 % der Bemessungsgrundlage.
  • Bemessungsgrundlage bilden die zuwendungsfähigen Ausgaben (ausschließlich projektbezogene Personal- und Sachausgaben).
  • Höhe der Zuwendung soll 5.000,00 EUR nicht unterschreiten.
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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