Ältere Menschen
Was bietet das Förderprogramm?
Abschnitt A - Alltagsbegleitung für Seniorinnen und Senioren
- Pauschale für Projektträger in Höhe von 20,00 EUR/Monat pro Alltagsbegleiterin oder Alltagsbegleiter
- Aufwandsentschädigung für die Alltagsbegleiterin und den Alltagsbegleiter in Höhe von max. 80,00 EUR/Monat
Abschnitt B - Überregionale Projekte und Interessenvertretungen
- Zuschuss für gemeinwohlorientierte Projakte von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben
Abschnitt C - Modellvorhaben
- Zuschuss von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
Abschnitt A – Alltagsbegleitung für Seniorinnen und Senioren
- Vorhaben von Projektträgern, die drei und mehr geeignete Personen für die Alltagsbegleitung für ältere Menschen engagieren und vermitteln
Abschnitt B – Überregionale Projekte und Interessenvertretungen
- Gemeinwohlorientierte Projekte mit den Schwerpunkten Vernetzung, Information und Bildung, verbraucherbezogene Sensibilisierung und Aufklärung, Implementierung erfolgreich erprobter Handlungsansätze sowie überregionale Interessenvertretungen in den Bereichen Altenhilfe und Altenarbeit
Abschnitt C – Modellvorhaben
- Individuelle und altersgerechte Dienstleistungen für ein würdevolles und selbstbestimmtes Altern in der eigenen Häuslichkeit
- Haushalts- und lebensweltnahe Dienstleistungs- und Betreuungsangebote als Baustein der Hilfsbedürftigkeit außerhalb von Pflegebedürftigkeit, mit dem Fokus der notwendigen Daseinsvorsorge
- Intergenerationelle Selbsthilfe
- Formen der bürgerschaftlichen Selbstorganisation nach dem Prinzip der Hilfe auf Gegenseitigkeit
- Dazu veröffentlicht das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt themenspezifische Förderbekanntmachungen, in denen insbesondere Einzelheiten der Förderung und Stichtage für die Antragstellung festgelegt werden
Wer wird gefördert?
Abschnitt A – Alltagsbegleitung für Seniorinnen und Senioren
- Vereine und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, Genossenschaften, Stiftungen, kommunale Gebietskörperschaften und Kirchgemeinden, die ihren Sitz im Freistaat Sachen haben
Abschnitt B – Überregionale Projekte und Interessenvertretungen
- Projektträger (gemeinnützige, überregional tätige juristische Personen)
Abschnitt C – Modellvorhaben
- natürliche und juristische Personen
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
Abschnitt A – Alltagsbegleitung für Seniorinnen und Senioren
- Alltagsbegleiterinnen oder Alltagsbegleiter sind natürliche Personen, die mit den zu begleitenden Menschen bis zum 2. Grad nicht verwandt oder verschwägert sind und nicht mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Zu begleitende Person:
- Seniorinnen und Senioren ab Vollendung des 60. Lebensjahres
- Es darf kein Pflegegrad vorhanden sein
- Darf mit der Alltagsbegleiterin oder dem Alltagsbegleiter bis zum 2. Grad weder verwandt noch verschwägert sein
- Darf mit der Alltagsbegleiterin oder dem Alltagsbegleiter nicht in häuslicher Gemeinschaft leben
Abschnitt B – Überregionale Projekte und Interessenvertretungen
- Dem Antrag sind eine Beschreibung des Projektes sowie eine Aufstellung der für die Projektdurchführung notwendigen Personal- und Sachausgaben, einschließlich der tariflichen Eingruppierung der eingesetzten Fachkräfte, beizufügen. Das Arbeitszeitvolumen der geförderten Fachkräfte ist dabei auf konkrete, voneinander abgrenzbare Aufgabenbereiche aufzuschlüsseln.
- Nachweis der Gemeinnützigkeit durch den Zuwendungsempfänger in Form eines aktuellen Freistellungsbescheides des Finanzamtes zur Körperschaftssteuer.
Abschnitt C – Modellvorhaben
- Dem Antrag ist ein Konzept beizufügen, das die Erreichung des Zuwendungszwecks detailliert beschreibt, wobei insbesondere die Ziele, Inhalte, Dauer, beabsichtigte Durchführung und der innovative Charakter darzustellen sind. Es ist darzulegen, ob vergleichbare Modelle bereits durchgeführt wurden und inwieweit das beantragte Modellvorhaben hiervon abweicht.
- Mit der Antragstellung ist ein Finanzierungsplan vorzulegen
- Der Zuwendungsempfänger hat darzulegen, wie eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung, die allgemeinen anerkannten wissenschaftlichen Standards entspricht, erfolgen wird.
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
Abschnit A – Alltagsbegleitung für Seniorinnen und Senioren
- Aufwandsentschädigung von maximal 80,00 EUR/Monat für eine Alltagsbegleiterin oder einen Alltagsbegleiter. Die Aufwandsentschädigung reduziert sich anteilig, wenn der Umfang der Alltagsbegleitung weniger als 32 Stunden pro Monat beträgt.
- Pauschale an die Projektträger von 20,00 EUR/Monat pro Alltagsbegleiterin oder Alltagsbegleiter
- Für nicht-kommunale Zuwenudngsempfänger
- Vorausszahlungen mit einer Verbrauchsfrist von sechs Monaten
- Für kommunale Zuwendungsempfänger
- Auszahlung von 40 % mit Anzeige des Projektbeginns, 50 % mit Vorlage des Verwendungsnachweises und 10 % nach Prüfung des Verwendungsnachweises
- Auszahlung von 40 % mit Anzeige des Projektbeginns, 50 % mit Vorlage des Verwendungsnachweises und 10 % nach Prüfung des Verwendungsnachweises
Abschnitt B – Überregionale Projekte und Interessensvertretungen
- Zuschuss in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben, in begründeten Fällen kann ein höherer Fördersatz gewährt werden, eine Vollfinanzierung ist ausgeschlossen
- Personalausgaben bis zur Höhe der Entgeltgruppen gemäß der Anlage B zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Abschnitt C – Modellvorhaben
- Zuschuss von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in begründeten Fällen kann ein höherer Fördersatz gewährt werden, eine Vollfinanzierung ist ausgeschlossen
- Zuwendungsfähig sind Personal-, Personalneben- und Sachausgaben sowie in Ausnahmefällen Ausgaben für Investitionen
- Personalausgaben bis zur Höhe der Entgeltgruppen gemäß der Anlage B zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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