Mittelstandsrichtlinie - Kurzberatung
Was bietet das Förderprogramm?
- Förderung von Personalausgaben und Beratungskosten
- bis zu 50 % Zuschuss zu Beratungskosten
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Der Einsatz organisationseigener Berater zur Unterstützung begünstigter kleiner und mittlerer Unternehmen KMU als auch natürlicher Personen vor Gründung bzw. Unternehmensübernahme.
Wer wird gefördert?
- Kammern, Verbände und sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
- Förderung setzt sich zusammen aus Personalausgaben für den Berater (AG-Brutto nebst 15 % Personalgemeinkosten) und eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5 % des AG-Brutto, höchstens jedoch 3.000 EUR
- pro Jahr können bis zu 130 Tagewerke mit bis zu 250 EUR bezuschusst werden, maximal jedoch 50 % der Beratungskosten
- im Falle der Koförderung durch Bund oder EU erfolgt eine Förderung nur, wenn sich ein Zuschuss in Höhe von mindestens 1.000 EUR errechnet
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis
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