Investitionen gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen (RL Landes-Technologieförderung)

Unterstützung bei der Erhaltung und dem Ausbau Ihrer wissenschaftlich-technischen Infrastrukturen.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Investitionsvorhaben im Freistaat Sachsen
  • Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (u. a. Gebäude, Maschinen, Geräte, Instrumente, Ausrüstungsgegenstände), einschließlich FuE-Grundausstattung und Maßnahmen der Ersatzbeschaffung (zuwendungsfähige Ausgaben)
  • Anteil an den zuwendungsfähigen Ausgaben, der auf eine nichtwirtschaftliche Nutzung der angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter entfällt (entsprechend dem Anteil der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit der Forschungseinrichtung)
  • Rechtlich selbständige gemeinnützige Forschungseinrichtungen mit Geschäfts- und Forschungsbetrieb im Freistaat Sachsen, die weder Teil einer Hochschule noch einer grundfinanzierten Wissenschaftsgemeinschaft oder -gesellschaft sind und keine institutionelle Förderung von mehr als 20 % (Grundfinanzierung) erhalten.
  • Das Investitionsvorhaben soll innerhalb von 36 Monaten durchgeführt werden.
  • Die gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 Euro betragen. 
  • Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen für mindestens fünf Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der Forschungseinrichtung verbleiben.
  • Pro Kalenderjahr kann eine Forschungseinrichtung maximal eine Bewilligung erhalten.

Zuschusshöhe

  • Die Förderung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
  • Der Zuschuss beträgt bis zu 90 % Prozent, für den Anteil an den zuwendungsfähigen Ausgaben, der auf eine nichtwirtschaftliche Nutzung der angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter entfällt.
  • Die Höhe Ihres individuellen Fördersatzes bestimmt sich nach den Regelungen der Richtlinie.
  • Für die Förderung und Höhe des Zuschusses ist die Haushalts-, Sach-, und Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung maßgeblich.
 

Kombination mit anderen Fördermitteln

  • Für den Anteil an den zuwendungsfähigen Ausgaben, der auf eine wirtschaftliche Nutzung der angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter entfällt, ist eine Förderung nach der Richtlinie GRW RIGA zulässig.
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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