ESF Plus - MINT-Fachkräfteprogramm im Freistaat Sachsen (InnoTeam)
Was bietet das Förderprogramm?
- Mit der Förderung von InnoTeams wird die Zusammenarbeit zwischen sächsischen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in innovativen und technologieorientierten Vorhaben unterstützt.
- Die InnoTeams widmen sich gemeinsam der Entwicklung bzw. Verbesserung von Produkten oder Verfahren.
- Die beteiligten Unternehmen profitieren unmittelbar vom Wissen der sächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Der gegenseitige Austausch und der Aufbau langfristiger Kooperationen stärken die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Freistaat Sachsen.
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Gefördert wird die Zusammenarbeit von Unternehmen und Hochschulen oder Forschungseinrichtungen in Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung im Sinne von Artikel 25 Nummer 2 Buchstaben b und c der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
- Die InnoTeams arbeiten an dem Ziel, ein neues Produkt oder ein neues technologisches Verfahren mit Chancen für eine wirtschaftliche Verwertung zu entwickeln oder eine solche Entwicklung vorzubereiten.
- Die in InnoTeams Beschäftigten sollen sich durch die gemeinsame Bearbeitung der Arbeitsaufgabe Kenntnisse und Erfahrungen mit dem in Wissenschaft und Wirtschaft unterschiedlichen Arbeitsumfeld aneignen
Wer wird gefördert?
- Zuwendungsempfänger können KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sein sowie
- Im Verbund mit KMU auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.
- Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, sind gemäß Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe a und c AGVO von der Förderung ausgeschlossen.
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Der Arbeitsplatz des geförderten Personals befindet sich im Freistaat Sachsen.
- Das geförderte Personal ersetzt kein anderes Personal.
- In einem InnoTeam kooperieren mind. ein KMU und mind. eine Hochschule oder Forschungseinrichtung. Die Kooperation muss die Vorgaben für eine wirksame Zusammenarbeit im Sinne von Artikel 2 Nummer 90 AGVO erfüllen.
- InnoTeams bestehen aus mind. drei und höchstens zwölf Personen (Kernteammitarbeiter).
- In einem InnoTeam tätige Kernteammitarbeiter besitzen eine abgeschlossene wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftliche Ausbildung oder einer Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie.
- Auf beteiligte Hochschulen oder Forschungseinrichtungen entfallen mind. 10 % der förderfähigen Ausgaben/Kosten aller Zuwendungsempfänger. Sie haben das Recht, eigene Forschungsergebnisse zu veröffentlichen. (Dies ist in der Kooperationsvereinbarung festzulegen).
- Beteiligte KMU tragen allein oder gemeinsam mit anderen Unternehmen grundsätzlich mind. 50 % der förderfähigen Ausgaben/Kosten aller Zuwendungsempfänger.
- Einer der Kooperationspartner übernimmt die Projektkoordination.
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
- Die Förderung wird als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten gewährt.
Zuschuss für Vorhaben der experiementellen Entwicklung
Der Zuschuss beträgt bis zu
- 35 % für große Unternehmen
- 45 % für mittlere Unternehmen
- 55 % für kleine Unternehmen
- 90 % für Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Zuschuss für Vorhaben der industriellen Forschung
Der Zuschuss beträgt bis zu
- 60 % für große Unternehmen
- 70 % für mittlere Unternehmen
- 75 % für kleine Unternehmen
- 90 % für Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Förderfähige Ausgaben/Kosten
- Personalausgaben für Kernteammitarbeiter in Form einer individuellen Monatspauschale entsprechend den Vorgaben der aktuellen Regeln der Verwaltungsbehörde zu den Förderfähigen Ausgaben und Kosten (FFAK).
- Personalausgaben für Techniker und sonstiges Personal (Unterstützungspersonal), soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden, als personenbezogene Pauschale auf Basis eines individuell ermittelten Stundensatzes und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit.
- Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung, für Verbrauchs- und Arbeitsmaterialien sowie sonstige Betriebsausgaben als Pauschale mittels Anwendung eines Prozentsatzes bezogen auf die förderfähigen Personalausgaben („Pauschalsatz für Restkostenpauschale“).
Die Restkostenpauschale beträgt:
40 % für Forschungseinrichtungen
36 % für KMU
30 % für große Unternehmen
22 % für Hochschulen
Beihilferechtliche Regelungen
- Die Förderung erfolgt nach Maßgabe und unter Einhaltung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) jeweils geltenden Fassung. Zuwendungen werden als Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nach Artikel 25 der AGVO gewährt.
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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