Mittelstandsrichtlinie - Umweltmanagement
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Beratungen, Coachings, Workshops und Prüfungen im Zusammenhang mit nachfolgenden Maßnahmen:
- Validierung (Überprüfung) eines Umweltmanagementsystems gemäß der EMAS-Verordnung,
- Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems nach internationalen Standards (DIN EN ISO 14001) und Zertifizierung der Nutzung von Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Quellen entlang der Produktkette (PEFC-CoC, FSC-CoC),
- Energieberatungen zur Entwicklung, Umsetzung oder Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1,
- Einführung eines sonstigen Umweltmanagementansatzes (zum Beispiel Ökoprofit, Qualitätsverbund umweltbewusster Betrieb (QuB), DLG-Nachhaltigkeitsstandard),
- Gruppenprojekte unter Beteiligung von mehreren kleinen und mittleren Unternehmen zur Einführung und Weiterentwicklung von Umweltmanagementsystemen (insbesondere Öko-profit, QuB, GLG-Nachhaltigkeitsstandard)
- Zuwendungsfähig ist das Nettohonorar des Beraters und im Falle der Einschaltung eines Qualitätssicherers zusätzlich die Ausgaben für die Qualitätssicherung pro Tag.
- Zuwendungsfähig sind zudem Ausgaben für eine erstmalige Validierung/Zertifizierung. Die Validierung oder Zertifizierung darf nicht durch das Unternehmen erfolgen, das bereits die Beratung durchgeführt hat.
- Beratungen mit weniger als 5 Tagewerken sind nicht zuwendungsfähig, ebenso Ausgaben für Umsatzsteuer, Fahrten, Übernachtungen und sonstige Auslagen.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Dazu zählen das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft, Angehörige der freien Berufe sowie Existenzgründer, bei Gruppenprojekten auch Kammern, Kommunen und Landkre
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
Art:
- Zuschuss, Anteilsfinanzierung
Höhe:
- bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben im Direktverfahren
- bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Einschaltung eines Qualitätssicherers
Höchstbetrag:
- Beratungen zu Validierung/Zertifizierung:
- maximal 350 EUR Zuwendung pro Tag
- maximal 8.000 EUR pro Kalenderjahr
- maximal 12.000 EUR in drei Jahren
- Energieberatungen, Beratungen zur Einführung eines sonstigen Umweltmanagementansatzes:
- maximal 350 EUR Zuwendung pro Tag
- maximal 12.000 EUR in drei Jahren
- Gruppenprojekte:
- maximal 350 EUR Zuwendung pro Tag
- maximal 30.000 EUR pro Kalenderjahr
- maximal 12.000 EUR für Beratungen in drei Jahren
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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