Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei (FRL AuF/2023)
Was bietet das Förderprogramm?
- Eine Unterstützung der sächsischen Fischwirtschaft bei der notwendigen Anpassung der Betriebe an den Klimawandel sowie deren nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch einen Zuschuss.
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Aufwendungen für die Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen Nachhaltigkeit der Aquakultur, Anpassung an den Klimawandel und Beitrag zu Klimaneutralität, Verbesserung von Energieeffizienz, sektorweite und betriebsübergreifende Maßnahmen zur Förderung der Aquakultur, Tiergesundheit und Tierwohl
- Vermarktungs- und Verarbeitungsmaßnahmen für regionale Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse
- Nachhaltige Entwicklung von Aquakulturgemeinschaften
Wer wird gefördert?
- Vorhandene oder neu zu gründende Aquakulturunternehmen oder deren Zusammenschlüsse und Fachverbände
- Erzeugerorganisationen und Erzeugerzusammenschlüsse der Fischwirtschaft
- Verarbeitungsunternehmen und/oder Vermarktungsunternehmen von Erzeugnissen der Aquakultur und Fischerei
- Sächsische Tierseuchenkasse, öffentliche oder private wissenschaftliche oder technische Einrichtungen, Gutachter-/Consultingbüros sowie die FLAG`s, Kommunen, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts jeweils für bestimmte Maßnahmen
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Investitionsort: Sachsen
- Mindestinvestitionsvolumen: 2.000 EUR
- Zuwendungshöchstbetrag: 500.000 EUR
- Verschiedene weitere Voraussetzungen je nach geplanter Maßnahmenart
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
- Die Zuschusshöhe beträgt 50%, wobei in Abhängigkeit der Erfüllung bestimmter Kriterien (insbesondere kollektives Interesse, kollektive Begünstigte, innovative Aspekte) unterschiedliche höhere Fördersätze von bis zu 100% möglich sind.
Beginn des Aufrufs: 08. Januar 2024
Zur Förderung steht für den Zeitraum 01.01.2025 bis 30.04.2025 für Maßnahmen nach Ziff. II. 1. Aquakultur der Förderrichtlinie zunächst ein Budget in Höhe von 1.000.000 EUR sowie für Maßnahmen nach Ziff. II. 2. Verarbeitung und Vermarktung ein Budget in Höhe von 400.000 EUR zur Verfügung. (Stand 01.01.2025)- Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats nachzuweisen (Verwendungsnachweis).
- Ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten:
- Investitionsdarlehen für Landwirtschaft und Umwelt
- Vorfinanzierungsdarlehen bis zur Auszahlung des Zuschusses
Gern beraten wir Sie zu möglichen Finanzierungen.
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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