Heilberufe – Fachärztliche Weiterbildung sowie Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung (Teile A und B der RL Heilberufe)

Nachwuchskräfte zur flächendeckenden fachärztlichen Versorgung gewinnen.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Teil A Förderung der fachärztlichen Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten (Weiterzubildenden) in den Fachgebieten Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Augenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie in den Modellregionen des Gemeinsamen Landesgremiums Weißwasser und Marienberg auch in dem Fachgebiet Allgemeinmedizin, sofern der Bedarf vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt angezeigt ist
  • Teil B Förderung von Verbünden zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung
A fachärztliche Weiterbildung:
  • Private, freigemeinnützige und öffentliche Krankenhäuser
  • Landkreise und Kreisfreie Städte
B Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung:
  • Sächsische Landesärztekammer
  • Natürliche und juristische Personen, die Träger oder Verwalter von bestehenden oder zu errichtenden reionalen Weiterbildungsverbünden sind
  • Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Teil A fachärztliche Weiterbildung

    Fachärztliche Weiterbildung in den Fachgebieten Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Augenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie in den Modellregionen des Gemeinsamen Landesgremiums Weißwasser und Marienberg auch in dem Fachgebiet Allgemeinmedizin:
     

    • Weiterzubildende sind auf einer zusätzlichen Weiterbildungsstelle für einen mindestens sechsmonatigen Weiterbildungsabschnitt zu beschäftigen
    • Alle planmäßigen fachärztlichen Weiterbildungsstellen des Zuwendungsempfängers sind zum Zeitpunkt der Antragstellung besetzt
    • Erklärung der Weiterzubildenden, eine Weiterbildung und einen mindestens zwölfmonatigen Weiterbildungsabschnitt im vertragsärztlichen Bereich in einem der in der Richtlinie genannten Fachgebiete zu absolvieren sowie nach Abschluss der Weiterbildung eine fachärztliche Tätigkeit im Freistaat Sachsen im vertragsärztlichen Bereich bevorzugt im ländlichen Raum aufzunehmen
    • Weiterzubildende sind zur weiterbildungsbegleitenden Vermittlung von fachspezifischen Kenntnissen und Fertigkeiten unter Fortzahlung der Vergütung an 5 Arbeitstagen pro Jahr von der Arbeit freizustellen
    • Die Zuwendungen und der Eigenanteil ist in voller Höhe für die Entgeltzahlung der Weiterzubildenden zu verwenden


    Fachärztliche Weiterbildung in den Fachgebieten des öffentlichen Gesundheitswesens oder Hygiene und Umweltmedizin:
     

    • Beschäftigung von Weiterzubildenden, die bislang nicht über eine fachärztliche Qualifikation für die Fachgebiete öffentliches Gesundheitswesen oder Hygiene und Umweltmedizin verfügen
    • Verpflichtung der Weiterzubildenden, eine Weiterbildung in einem der in der Richtlinie genannten Fachgebiete zu absolvieren
    • Verpflichtung des Zuwendungsempfängers oder einer anderen Behörde des öffentlichen Gesundheitswesens im Freistaat Sachsen, die Fachärztin oder den Facharzt mindestens 60 Monate, nachdem sie oder er zum Führen der Facharztbezeichnung in den Gebieten des öffentlichen Gesundheitswesen oder Hygiene und Umweltmedizin befugt ist, weiter zu beschäftigen


    Teil B Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung
     

    • Konzept zum Betrieb einer landesweiten Geschäftsstelle bzw. Konzept zur regionalen Organisation fachärztlicher Weiterbildungen im Verbund
    • Detaillierter Tätigkeitsbericht einmal pro Jahr

    Teil A Fachärztliche Weiterbildung

    • Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses 
    • Zuwendung wird auf Grundlage einer Pauschale für die Personalausgaben des Weiterzubildenden gewährt
    • Zuschuss beträgt je nach Fördergegenstand bis zu 4.000 EUR bzw. bis zu 2.700 EUR pro Monat für die ärztliche Tätigkeit der oder des Weiterzubildenden in Vollzeit (40 Wochenarbeitsstunden) 
    • Anteilige Reduzierung der Pauschale bei einer ärztlichen Tätigkeit, die keinen ganzen Kalendermonat umfasst, oder in Teilzeit absolviert wird
    • Eigenmittelanteil (auch durch Drittmittel möglich) in Höhe von mindestens 30 % bzw. 50 % je nach Fördergegenstand


    Teil B Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung

    • a) Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses 
      • Zuwendung wird auf Grundlage einer Personal- und Sachausgabenpauschale einer Fachkraft gewährt
      • Zuschuss beträgt je nach Fördergegenstand eine Höhe von 3.900 EUR bzw. 1.500 EUR bei einer Tätigkeit in Vollzeit (40 Wochenarbeitsstunden)
      • Anteilige Reduzierung der Personalausgabenpauschale bei Tätigkeiten, die keinen ganzen Kalendermonat umfassen
      • Zuwendung für Sachausgaben beträgt 15 % der Personalausgabenpauschale
      • Eigenmittelanteil (auch durch Drittmittel möglich) in Höhe von mindestens 10 %

     

    • b) Zuwendung für Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben, jedoch maximal 60.000 EUR je Zuwendungsempfänger innerhalb von 36 Monaten
    So funktionierts

    In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

    01

    Anfrage senden
    Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns Ihre Ideen für die Digitalisierung Ihres Unternehmens.

    02

    Förderprüfung
    Anhand Ihres Vorhabens und der Firmendaten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

    03

    Antrag stellen
    Wir besprechen Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern die Kommunikation mit unseren Partnern für die Förderungen – Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

    04

    Projektstart
    Anschließend kann die Umsetzung Ihres Projektes starten. Unser Team begleitet Sie und garantiert eine transparente und zuverlässige Kommunikation und koordiniert alle Phasen.

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    Rechtlicher Hinweis

    Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.