ESF Plus-Richtlinie des SMS - Förderung von Beschäftigungschancen, Beschäftigung und Soziale Integration - Zukunftsplattform und Modellvorhaben

Stärkung der sozialen Innovationskraft als Antwort auf die fortschreitenden Veränderungsprozesse in der Arbeits- und Lebenswelt.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Fördergegenstand D:
    • Förderung einer Zukunftsplattform mit dem Zweck der Schaffung einer Austausch- und Koordinationsstruktur zur Förderung sozialer Innovationen gemäß der ESF Plus-Richtlinie SMS
  • Fördergegenstand E:
    • Sozial innovative und gemeinwohlorientierte Konzepte in der Form von Modellvorhaben gemäß der ESF Plus-Richtlinie SMS
  • Träger oder Trägerverbünde in der Form einer jurisitischen Person des privaten oder öffentlichen Rechts
  • Trägerverbünde ohne oben genannte jurisitsche Form: Zuwendungsempfänger kann ein Träger des Verbundes sein, der genannten juristischen Form entspricht
  • Fördergegenstand D:
    • Zuwendungsempfänger mit Sitz oder Niederlassung in den NUTS II Regionen Dresden oder Chemnitz.
  • Fördergegenstand E:
    • Zuwendungsempfänger mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen
    • Teilnehmende mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen

Zuschusshöhe und Auszahlung

  • Zuwendung in Höhe von bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Förderung von Personalausgaben
  • Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung bei Kfz- und Fahrradnutzung, sofern nicht durch anderen Pauschalen abgedeckt
  • Fördergegenstand D:
    • Verwaltungssachkostenpauschale gemäß den für die ESF Plus-Förderung 2021-27 im Freistaat Sachsen insgesamt festegelegten Kosten je Einheit
  • Fördergegenstand E:
    • Restkostenpauschale in Höhe von 40 % der förderfähigen Personalkosten
    • Aufwandsentschädigung entsprechend der für die ESF Plus-Förderung 2021-2027 im Freistaat Sachsen insgesamt festgelegten Kosten je Einheit für arbeitslose Teilnehmenden ohne Anspruch auf Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 1a des Gesetzes vom 23. Mai 2022 (BGBl. I S. 760) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, oder mit Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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