ESF Plus-Richtlinie des SMS - Förderung von Beschäftigungschancen, Beschäftigung und Soziale Integration - Zukunftsplattform und Modellvorhaben
Was bietet das Förderprogramm?
- Förderung einer Zukunftsplattform für soziale Innovationen (Fördergegenstand D)
- Förderung von Modellvorhaben zur Erprobung sozial innovativer und gemeinwohlorientierter Ideen (Fördergegenstand E)
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Fördergegenstand D:
- Förderung einer Zukunftsplattform mit dem Zweck der Schaffung einer Austausch- und Koordinationsstruktur zur Förderung sozialer Innovationen gemäß der ESF Plus-Richtlinie SMS
- Fördergegenstand E:
- Sozial innovative und gemeinwohlorientierte Konzepte in der Form von Modellvorhaben gemäß der ESF Plus-Richtlinie SMS
Wer wird gefördert?
- Träger oder Trägerverbünde in der Form einer jurisitischen Person des privaten oder öffentlichen Rechts
- Trägerverbünde ohne oben genannte jurisitsche Form: Zuwendungsempfänger kann ein Träger des Verbundes sein, der genannten juristischen Form entspricht
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Fördergegenstand D:
- Zuwendungsempfänger mit Sitz oder Niederlassung in den NUTS II Regionen Dresden oder Chemnitz.
- Fördergegenstand E:
- Zuwendungsempfänger mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen
- Teilnehmende mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
Zuschusshöhe und Auszahlung
- Zuwendung in Höhe von bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Förderung von Personalausgaben
- Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung bei Kfz- und Fahrradnutzung, sofern nicht durch anderen Pauschalen abgedeckt
- Fördergegenstand D:
- Verwaltungssachkostenpauschale gemäß den für die ESF Plus-Förderung 2021-27 im Freistaat Sachsen insgesamt festegelegten Kosten je Einheit
- Fördergegenstand E:
- Restkostenpauschale in Höhe von 40 % der förderfähigen Personalkosten
- Aufwandsentschädigung entsprechend der für die ESF Plus-Förderung 2021-2027 im Freistaat Sachsen insgesamt festgelegten Kosten je Einheit für arbeitslose Teilnehmenden ohne Anspruch auf Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 1a des Gesetzes vom 23. Mai 2022 (BGBl. I S. 760) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, oder mit Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

digiconn GmbH
Creative Loft:
Innere Plauensche Strasse 2 A,
08056 Zwickau (neben Zwickau Arcaden)
Verwaltung:
Strasse der Befreiung 167,
08141 Reinsdorf b. Zwickau
+49375 44797879
info@digiconn.de
Rechtlicher Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.