Fachkräfterichtlinie Teil B Ziffer II Sachsenweite Projekte Bekanntmachung über das Förderprogramm „Jugendberufsagentur Sachsen (JubaS)“

Junge Menschen am Übergang Schule-Beruf unterstützen.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

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1. Regionale Kooperationsbündnisse

Eine zuständigkeits- und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit am Übergang Schule-Beruf ist Gegenstand der Förderung und bedeutet, dass Arbeitsagentur, Jobcenter, Jugendamt und weitere maßgebliche Akteure – insbesondere die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie die jeweiligen örtlich öffentlichen wie freien Träger und Wirtschaftsvertreter – ihre Angebote bzw. bereits existierende Maßnahmen stärker koordinieren, aufeinander abstimmen und gemeinsame Fachkonzepte zum Übergang Schule-Beruf für die jeweilige Region erarbeiten und umsetzen.

 

Je Landkreis bzw. Kreisfreier Stadt in Sachsen wird in der Regel ein regionales Kooperationsbündnis gefördert.

 

2. Landesservicestelle „JubaS“

Durch die Landesservicestelle soll eine kontinuierliche Qualitätssicherung und -entwicklung im Rahmen der Umsetzung von „JubaS“ gewährleistet werden. Eine wesentliche Grundlage bilden dabei der Erfahrungsaustausch, die Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren sowie die Vernetzung zwischen den regionalen Kooperationsbündnissen.

Es wird ein Projekt zur fachlich-inhaltlichen Unterstützung in Form einer Landesservicestelle gefördert.

1. Regionale Kooperationsbündnisse

    Zuwendungsempfänger sind ausschließlich Landkreise und Kreisfreie Städte

2. Landesservicestelle „JubaS“

    Zuwendungsempfänger ist ein Träger (natürliche Person mit Unternehmereigenschaft oder juristische Person beziehungsweise Personenvereinigungen), der das Vorhaben durchführt.

  • Der Zuwendungsempfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass das für die Projektdurchführung vorgesehene Personal über hinreichende Qualifikationen und Kenntnisse verfügt, die zur ordnungsgemäßen Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich sind.
  • Es wird erwartet, dass der Zuwendungsempfänger an einer eventuellen Evaluation durch Dritte mitwirkt und die regionalen Kooperationsbündnisse mit der Landesservicestelle und der LF JBA vertrauensvoll zusammenarbeiten.
  • Der rechtskreisübergreifende Ansatz soll – unterstützt durch das Förderprogramm „JubaS“ – in allen Landkreisen und Kreisfreien Städten auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung umgesetzt und weiterentwickelt werden. 

Regionale Kooperationsbündnisse

  • Der Antragsteller muss bei der Beantragung einer Zuwendung mit der Einreichung eines Fachkonzeptes auch eine verbindliche regionale Kooperationsvereinbarung mit den relevanten regionalen Akteuren vorlegen. Maßgebliche Akteure vor Ort sind die Agenturen für Arbeit, die Jobcenter, die Schulen, die Sozial- und Jugendämter sowie im Bedarfsfall anderer Rehabilitationsträger.
  • Zwischen diesen sind insbesondere auf regionaler Ebene Kooperationen und enge Abstimmungsprozesse erforderlich. Die regionale Kooperationsvereinbarung enthält verbindlich vereinbarte Ziele, Aufgaben und Strukturen und wird an lokalen Handlungsbedarfen ausgerichtet.

Landesservicestelle „JubaS“

  • Die Antragsteller sollen über Kompetenz und Erfahrung im Bereich der Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration von jungen Menschen sowie in der Begleitung von Förderprogrammen und in der Netzwerkarbeit verfügen und gut mit den relevanten Akteuren auf Landes- und Bundesebene vernetzt sein. 
  • Die Antragsteller müssen über Kenntnisse des sächsischen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes sowie der vorhandenen Programme und Leistungen des Bundes und des Landes zur Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration von jungen Menschen verfügen.
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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