Mikrodarlehen (MKD)

Förderrichtlinie Darlehen für den Mittelstand – FRL DFM.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Investitionen und Betriebsmittel zur Aufnahme oder Festigung einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Freistaat Sachsen

 

  • Nicht gefördert werden:
    • Fahrzeuge im Straßengüterverkehr 
    • Umschuldungen und Nachfinanzierungen 
    • Beratungen zur Unternehmensgründung 
    • Investitionen im Zusammenhang mit Wohnimmobilien mit anschließender Fremdvermietung in den Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz sowie 
    • Investitionen für exportbezogene oder andere Tätigkeiten, durch die heimische Erzeugnisse gegenüber Importwaren begünstigt werden
  • Existenzgründerinnen und -gründer sowie junge Unternehmen innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründerphase bei:
    • Gründung eines Unternehmens oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
    • Erneuter Gründung eines Unternehmens oder erneuter Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit („Zweite Chance“)
    • Übernahme eines Betriebes im Wege der Unternehmensnachfolge
    • Erwerb einer tätigen Beteiligung durch Erwerb eines Anteils am Gesellschaftskapital von mehr als 25 %
    • Festigung eines Unternehmens

 

  • Nicht gefördert werden:
    • Handelsvertreter und Vertriebsbeauftragte
    • Autohäuser, Auto- sowie Autoteilehandel
    • Tankstellen
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
    • Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
    • Antragsteller, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung (AO) bzw. Vermögensauskunft abgegeben haben
    • Unternehmen der Primärerzeugung entsprechend Anhang I AEUV
    • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung entsprechend der Verordnung VO (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis Verordnung)
  • Eigenanteil von 20 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen aus vorhandenen Eigenmitteln oder über Eigenleistungen
  • Sie sind ein klein oder mittelständiges Unternehmen.
  • Tragfähiges Unternehmenskonzept
  • Nachweis der notwendigen fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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