Mikrodarlehen (MKD)
Was bietet das Förderprogramm?
- Darlehen mit attraktivem Zinssatz von aktuell 2 % p. a. nom.
- Bis zu 30.000 EUR für Existenzgründer:innen und junge Unternehmen
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Investitionen und Betriebsmittel zur Aufnahme oder Festigung einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Freistaat Sachsen
- Nicht gefördert werden:
- Fahrzeuge im Straßengüterverkehr
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen
- Beratungen zur Unternehmensgründung
- Investitionen im Zusammenhang mit Wohnimmobilien mit anschließender Fremdvermietung in den Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz sowie
- Investitionen für exportbezogene oder andere Tätigkeiten, durch die heimische Erzeugnisse gegenüber Importwaren begünstigt werden
Wer wird gefördert?
- Existenzgründerinnen und -gründer sowie junge Unternehmen innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründerphase bei:
- Gründung eines Unternehmens oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
- Erneuter Gründung eines Unternehmens oder erneuter Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit („Zweite Chance“)
- Übernahme eines Betriebes im Wege der Unternehmensnachfolge
- Erwerb einer tätigen Beteiligung durch Erwerb eines Anteils am Gesellschaftskapital von mehr als 25 %
- Festigung eines Unternehmens
- Nicht gefördert werden:
- Handelsvertreter und Vertriebsbeauftragte
- Autohäuser, Auto- sowie Autoteilehandel
- Tankstellen
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
- Antragsteller, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung (AO) bzw. Vermögensauskunft abgegeben haben
- Unternehmen der Primärerzeugung entsprechend Anhang I AEUV
- Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung entsprechend der Verordnung VO (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis Verordnung)
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Eigenanteil von 20 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen aus vorhandenen Eigenmitteln oder über Eigenleistungen
- Sie sind ein klein oder mittelständiges Unternehmen.
- Tragfähiges Unternehmenskonzept
- Nachweis der notwendigen fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis
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