SAB Sachsenkredit "Universal"

Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für KMU und große Unternehmen.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.

Investitionsdarlehen
 

  • Aufbau oder Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz
  • Vorhaben zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte
  • Vorhaben, die einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte dienen 
  • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
  • Übernahme eines Unternehmens durch natürliche Personen im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung
  • Erwerb einer tätigen Beteiligung, sofern der Anteil am Gesellschaftskapital von 10 % nicht unterschritten ist
  • Aktivierungsfähige Kosten des Sachanlagevermögens, beispielsweise:
    • Kauf oder Bau von Betriebsgrundstücken und Betriebsgebäude (Kauf- oder Baukosten einschließlich Bau- sowie Grunderwerbsnebenkosten)
    • Kauf von Maschinen, Anlagen, Einrichtungen 
    • Kauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung
    • Immaterielle Investitionen (Patente, Lizenzen etc.), die zu Marktkonditionen erworben, genutzt und mindestens drei Jahre in der Bilanz aktiviert werden


Betriebsmitteldarlehen
 

  • Finanzierung von Umlaufvermögen des Unternehmens, beispielsweise:
    • Material, Rohstoffe und sonstige betriebliche Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes
    • Zusätzlicher bzw. erhöhter Betriebsmittelbedarf zum Zweck der Umsatzausweitung


Ausgeschlossen ist die Förderung von:
 

  • Umschuldungen bzw. Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen
  • Energieerzeugnisanlagen
  • Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport von Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports
  • In-Sich-Geschäfte, wie z. B. der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten bzw. im Rahmen von Vermögensübertragungen zwischen Unternehmen einer Unternehmensgruppe oder im Rahmen von Betriebsaufspaltungen
  • Mehrwertsteuerbeträge, es sei denn, der Antragsteller ist zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt
  • Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne einer reinen Finanzinvestition (Share Deal)
  • Investitionen in Leasinggüter
  • Finanzinvestitionen
  • Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung werden grundsätzlich nicht gefördert. Die Vermietung und Verpachtung im Rahmen einer steuerlich anerkannten Betriebsaufspaltung, Organschaft, Mitunternehmerschaft sowie zwischen Eheleuten ist förderunschädlich
  • Treuhandkonstruktionen oder stille Beteiligungen ohne Zusammenhang zu tätigen Beteiligungen
  • Große Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Existenzgründer:innen (natürliche Personen)
der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks. Nicht gefördert werden: 
  • Stille Gesellschafter:innen
  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei oder Aquakultur
  • Branchen, die gemäß De-minimis-Beihilfeverordnung bzw. Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung ausgeschlossen sind
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Art. 2 Ziffer 18 der Allgemeinen Gruppengleichstellungsverordnung (AGVO)
  • Siehe auch: „Ausschlusskriterien für kontroverse Geschäftsfelder“ der SAB
Bei der beihilfefreien Variante ohne Tilgungszuschuss gilt der Ausschluss nur für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie Unternehmen, die den Ausschlusskriterien für kontroverse Geschäftsfelder unterliegen.
  • Tilgungszuschüsse für Investitionsdarlehen können nur gewährt werden, wenn Kriterien für Digitalisierung oder Nachhaltigkeit erfüllt werden.
    • Inanspruchnahme Darlehenshöchstbetrag je Endkreditnehmer:in maximal einmal pro Jahr
    • Investitions-/Maßnahmeort oder Unternehmenssitz in Sachsen
    • Vorrangiger Einsatz anderer Förderungen des Freistaates Sachsen (nicht bei beihilfefreier Variante ohne Tilgungszuschuss)
    • Bei Verzicht auf ein noch nicht abgerufenes Darlehen, kann die SAB für dasselbe Vorhaben frühestens nach 6 Monaten ein neues Darlehen zusagen. Eine Antragstellung ist ohne Sperrfrist möglich, wenn das Vorhaben neu oder in wesentlichen Teilen verändert ist.
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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