Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Richtlinie GRW RIGA
Was bietet das Förderprogramm?
- Zuschüsse für Investitionsvorhaben in das Anlagevermögen oder Lohnausgabenförderung
- Fördersätze von bis zu 35 %
- Investitionszeitraum bis zu 36 Monate
- Kombinierbar mit anderen Finanzierungsangeboten
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Förderfähige Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen und immaterielle Wirtschaftsgüter)
- Lohnkosten für neu eingestellte Personen während eines Zeitraums von 2 Jahren
Förderfähige Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung)
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
- Investitionen zur Modernisierung des Produktionsprozesses (Allgemeine-De-minimis-Beihilfen)
- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern
- Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen
- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, Energieeffizienzgewinne durch nicht gebäudebezogene
Maßnahmen über die nationalen Normen und Unionsnormen hinaus zu realisieren
Förderfähige Investitionsvorhaben großer Unternehmen (GU)
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Diversifizierung der Tätigkeit einer bestehenden Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern
- Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen
- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, Energieeffizienzgewinne durch nicht gebäudebezogene
Maßnahmen über die nationalen Normen und Unionsnormen hinaus zu realisieren - Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (Allgemeine De-minimis-Beihilfen)
Förderfähige Investitionsvorhaben gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen
- Errichtung oder Ausbau von Forschungsinfrastrukturen
Wer wird gefördert?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind
- Gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Der Förderantrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens gestellt werden.
- Das Investitionsvorhaben muss auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen durchgeführt werden.
- Mit dem Investitionsvorhaben müssen neue Dauerarbeitsplätze in der Betriebsstätte geschaffen oder bestehende Dauerarbeitsplätze gesichert werden.
- Die Dauerarbeitsplätze müssen für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens erhalten und besetzt bleiben.
- Die Anzahl der in der Betriebsstätten zur Antragstellung vorhandenen Dauerarbeitsplätze ist mit dem Investitionsvorhaben um mindestens 10 % zu erhöhen (Arbeitsplatzkriterium) oder der auf ein Jahr bezogene Gesamtinvestitionsbetrag übersteigt die durchschnittlich verdienten Abschreibungen der letzten drei Jahre um mindestens 50 % (Abschreibungskriterium).
- Sofern mit dem Investitionsvorhaben keine neuen Dauerarbeitsplätze geschaffen, sondern ausschließlich bestehende Dauerarbeitsplätze in der Betriebsstätte gesichert werden sollen, ist für die Betriebsstätte ein soziales Nachhaltigkeitskriterium nachzuweisen.
- Das Unternehmen bzw. das Investitionsvorhaben muss einen Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit leisten.
- Das Investitionsvorhaben ist innerhalb von 36 Monaten durchzuführen.
- Der Mindestinvestitionsbetrag beträgt 70.000 EUR für Investitionsvorhaben innerhalb der kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden oder Leipzig und für alle anderen Investitionsvorhaben 50.000 EUR.
- Die gesicherte Gesamtfinanzierung ist von der das Vorhaben begleitenden Bank (i.d.R. Hausbank) zu bestätigen.
- Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der Betriebsstätte verbleiben.
- Für Investitionsvorhaben auf dem Gebiet des Tourismus sind die ergänzenden Regelungen der Richtlinie (Zuwendungsvoraussetzungen) zu beachten.
- Für die Förderung von Lohnkosten sind zusätzlich auch die Richtlinienanforderungen (Art, Umfang und Höhe der Zuwendung) zu beachten.
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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