Förderrichtlinie Business-Angel-Bonus JTF 2021-2027

Zuwendung in Form von Anlaufhilfen für junge kleine innovative Unternehmen in der Frühphase (Startups).

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Gefördert werden Personalkosten und -ausgaben, Sach- und Investitionsausgaben die für den Aufbau oder die Fortentwicklung des Unternehmens notwendig sind.
  • Nicht gefördert werden Umschuldungen und Nachfinanzierungen.
  • Gefördert werden kleine innovative Startups mit Sitz oder Betriebsstätte in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen oder in den kreisfreien Städten Chemnitz und Leipzig, deren Eintragung ins Handelsregister bei Antragstellung höchstens fünf Jahre zurückliegt.
  • Das Startup darf nicht börsennotiert sein, darf nicht durch einen Zusammenschluss oder aus der Übernahme der Tätigkeit eines anderen Unternehmens hervorgegangen sein und darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.
  • Das Startup muss gegründet sein.
  • Das Startup hat einen Beteiligungsvertrag zur Einlage „frischen“ Eigenkapitals oder eigenkapitalähnlicher Einlagen in Höhe von mindestens 50.000 EUR mit einem oder mehreren privaten Investoren (Business Angels) abgeschlossen. Frisches“ Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Einlagen bedeuten, dass das Kapital dem Startup zusätzlich zur bestehenden Kapitalausstattung zur Verfügung stehen muss (keine Umschichtung von bestehenden Mitteln).
  • Die Unterzeichnung des Beteiligungsvertrags mit dem privaten Investor darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Monate zurückliegen.
  • Das Geschäftsmodell des Startups muss entsprechend den Anforderungen der Förderrichtlinie innovativ sein.
  • Das Startup muss einen Beitrag zur ökologischen und zur sozialen Nachhaltigkeit entsprechend den Anforderungen der Förderrichtlinie leisten.
  • Die Zweckbindungsfrist für Gegenstände, die mit der Zuwendung erworben oder hergestellt werden, beträgt drei Jahre.
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

digiconn GmbH
Creative Loft:
Innere Plauensche Strasse 2 A,
08056 Zwickau (neben Zwickau Arcaden)
Verwaltung:
Strasse der Befreiung 167,
08141 Reinsdorf b. Zwickau

+49375 44797879
info@digiconn.de

Rechtlicher Hinweis

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.