Förderrichtlinie Akzeleratoren EFRE 2021-2027
Was bietet das Förderprogramm?
- Zuwendung für Personalausgaben und -kosten, Sach- und Investitionsausgaben
- Vorhabenszeitraum bis zu 36 Monate
- 50 % Fördersatz / maximale Zuwendung 600.000 EUR für Akzeleratoren
- 90 % Fördersatz / maximale Zuwendung 30.000 EUR für Startups
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
Ausbau bestehender Akzeleratoren / Ausbau von Unterstützungseinrichtungen für Startups (zum Beispiel Co-Working Spaces, Hubs) zu einem Akzelerator (Modul 2)
- Personalausgaben/-kosten
- Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter
- Sachausgaben, Fremdleistungen gemäß der Auflistung in der Förderrichtlinie (Art, Umfang und Höhe der Förderung)
Anlauffinanzierung für Startups (Modul 3)
- Personalausgaben/-kosten, Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter und Sachausgaben, die zur Durchführung eines Meilensteinplans des Startups, eines Pilotprojekts oder einer Startup Challenge während des Aufenthalts im Akzelerator zwingend erforderlich sind
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen als Betreiber von Akzeleratoren im Freistaat Sachsen (Modul 2)
- Personen- oder Kapitalgesellschaften mit einem innovativen Geschäftsmodell und Sitz im Freistaat Sachsen, deren Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegt und die in das Programm eines nach dieser Förderrichtlinie geförderten Akzelerators aufgenommen wurden (Modul 3)
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
- Das geförderte Vorhaben soll dazu beitragen, das Leistungs- und/oder Netzwerkangebot des Akzelerators zu erweitern und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu verbessern.
- Der Akzelerator verfügt über ein für die Unterstützung von Startups bzw. für Akzeleratoren typisches Leistungsangebot und die fachliche Kompetenz/Referenzen für den Betrieb eines Akzelerators.
- Der Akzelerator muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens zwölf Monaten operativ tätig sein.
- Seit Beginn der Tätigkeit als Akzelerator wurden mindestens fünf Startups betreut.
- Akzeleratoren werden nicht länger als 36 Monate gefördert.
- Die Zweckbindungsfrist für die mit der Zuwendung erworbenen oder hergestellten Gegenstände beträgt drei Jahre.
- Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
- Das Startup muss gegründet sein.
- Das Startup wird während der Betreuung durch einen nach dieser Förderrichtlinie geförderten Akzelerator gefördert.
- Startups, die die Räumlichkeiten, Einrichtungen und Tätigkeiten eines Akzelerators nutzen, müssen funktional und rechtlich unabhängig vom Betreiber des Akzelerators sein.
- Das Startup verfügt über eine gemeinsame Förderempfehlung des Betreibers des Akzelerators und eines Coaches/Mentors gemäß den Anforderungen der Förderrichtlinie.
- Die Zweckbindungsfrist für die mit der Zuwendung erworbenen oder hergestellten Gegenstände beträgt ein Jahr.
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

digiconn GmbH
Creative Loft:
Innere Plauensche Strasse 2 A,
08056 Zwickau (neben Zwickau Arcaden)
Verwaltung:
Strasse der Befreiung 167,
08141 Reinsdorf b. Zwickau
+49375 44797879
info@digiconn.de
Rechtlicher Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.