Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen Zuschuss EFRE 2021 bis 2027
Was bietet das Förderprogramm?
- Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Ideen in marktfähige neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
- Unterstützung zur Anpassung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit dem Ziel wesentlicher Verbesserungen
- Eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen ist zulässig, sofern diese ergänzend in Anspruch genommen werden
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Schutz eigener Forschungs-/Entwicklungsergebnisse (das sind im wesentlichen Forschungsergebnisse, z. B. Patentierung des Herstellungsverfahrens)
- Erwerb externer Designleistungen und damit verbundener Personalausgaben bzw. einen eigenen Designassistenten (Personalkosten)
- Erstmalige Normierung, Zertifizierung oder Standardisierung
- Erlangung eigener Schutzrechte für das innovative Produkt, Verfahren oder Dienstleistung (z. B. produktbezogener Gebrauchsmusterschutz)
- Erwerb externer Marketing- und Vertriebsleistungen bzw. eigener Marketing- und Vertriebsassistenten (Personalausgaben) ausschließlich für konzeptionelle Tätigkeiten zur Erstellung von Marketing- und Vertriebskonzepten
- Anpassung sowie Verbesserung an Prototypen/Musterverfahren/Dienstleistungen
- Erwerb von Instrumenten und Ausrüstung zur Herstellung eines Serienmusters oder einer Nullserie sowie Sachausgaben (insbesondere Material) und Fremdleistungen im Zusammenhang mit der Nullserie
- Einmalige Teilnahme an einer Messe
Wer wird gefördert?
- Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU), die ihren Sitz oder die zu begünstigende Betriebsstätte haben.
- Dazu zählen auch das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft und Angehörige der Freien Berufe.
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
Zuschüsse
- Zuwendungsfähige Ausgaben:
- a) Mindestbetrag der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben: 5.000 Euro
- b) Zuwendungsfähigen Ausgaben sind auf insgesamt 200.000 Euro begrenzt
- c) Begrenzung einzelner zuwendungsfähiger direkter Ausgaben auf jeweils 50.000 Euro für
- Personalausgaben einschließlich Arbeitgeberanteil
- Anpassungs- und Verbesserungsarbeiten
- Erwerb von Instrumenten und Ausrüstung zur Herstellung eines Serienmusters oder einer Nullserie, Sachausgaben (insbesondere Material) und Fremdleistungen
- d) Indirekte Kosten in Höhe von 7 % der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben
- In Abhängigkeit von der Unternehmensgröße des Zuwendungsempfängers und dessen Existenzdauer gelten nachstehende Höchstsätze (Fördersatz):
- Bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen
- Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen
- Bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine und junge Unternehmen, d. h. Eintragung der Gründung innerhalb der vergangenen fünf Jahre
- Der Fördersatz erhöht sich um 10 %, wenn das Unternehmen während des Durchführungszeitraumes (Projektlaufzeit)
- Tarifbonus – tarifgebunden ist oder eine tarifgleiche Vergütung zahlt oder
- Nachhaltigkeitsbonus – das Projekt einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit leistet.
Darüber hinaus gelten Maximalbeträge für einzelne Ausgabenpositionen, welche detailliert in der Richtlinie aufgeführt sind.
Beihilferechtliche Regelungen
Die Förderung an nicht börsennotierte kleine und innovative Unternehmen, deren Eintragung ins Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt, kann auf der Grundlage des Artikels 22 der AGVO freigestellt werden. Darüber hinaus wird die Förderung als De-minimis-Beihilfe gewährt.
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

digiconn GmbH
Creative Loft:
Innere Plauensche Strasse 2 A,
08056 Zwickau (neben Zwickau Arcaden)
Verwaltung:
Strasse der Befreiung 167,
08141 Reinsdorf b. Zwickau
+49375 44797879
info@digiconn.de
Rechtlicher Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.