Konsortialkredite
Was bietet das Förderprogramm?
- Bereitstellung der erforderlichen Liquidität durch die SAB als Innen-Konsorte unter Federführung der Hausbank/en nach Maßgabe des Konsortialvertrages
- Alternativ Beteiligung der SAB durch Haftungsübernahme an Kredit/en der Hausbank/en (haftungsseitige Unterbeteiligung)
- Die SAB kann für Hausbank/en nach Vorabstimmung die Refinanzierung innerhalb des Konsortiums übernehmen
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Finanziert werden schwerpunktmäßig:
- Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Infrastrukturvorhaben im Bereich Energie- und Wärmeversorgung
- Infrastrukturvorhaben im Bereich Verkehr (z.B. Logistik, öffentlicher Personennahverkehr)
- Investitionen in Einrichtungen des Gesundheitswesens im Bereich der medizinischen Versorgung und Pflege
- Soziale, kommunale aber auch überregionale Infrastrukturmaßnahmen
- Maßnahmen der Wohnungswirtschaft und des Stadtumbaus
- Investitionen in erneuerbare Energien
- Investitionen im Bereich Land- und Forstwirtschaft und des ländlichen Raums
- Maßnahmen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes
- Die Finanzierung der SAB erfolgt dabei auf Einladung einer oder mehrerer Banken im Rahmen von Bankkonsortien. Die SAB übernimmt nicht die Konsortialführerschaft.
Wer wird gefördert?
- Gefördert werden Unternehmen und Gebietskörperschaften, insbesondere solche, die ESG-Kriterien berücksichtigen
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung
- Die Darlehen werden mit marktgerechten, risikoadjustierten Zinssätzen bereitgestellt.
- Die Konditionen (Finanzierungstranchen, Zinsbindung, Laufzeit, Tilgungsfreijahre, Abruffristen, Gebühren, Disagio, Bereitstellungsprovision, Besicherung etc.) werden individuell zwischen dem Darlehensnehmer und dem kreditgebenden Konsortium vereinbart und richten sich nach dem konkreten Vorhaben.
- Die SAB übernimmt die von den Konsortialpartnern vereinbarten Konditionen, sofern diese nach Prüfung durch die SAB als grundsätzlich banküblich angesehen werden.
Kredithöhe und Auszahlung
- Die SAB beteiligt sich als Konsortialpartner maximal bis zu einem Anteil von 50 % des gesamten Fremdkapitalbedarfs zur Finanzierung des Vorhabens.
- Die SAB kann nicht größter Kreditgeber sein.
- Der Kreditanteil der SAB sollte nicht wesentlich kleiner als 5 Mio. EUR sein (Ausnahmen sind möglich). Zudem kann dieser Kreditanteil grundsätzlich nicht größer sein als der Kreditanteil des größten Konsorten.
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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