Hilfen für Frostschäden 2024 im Obst- und Weinbau

Unterstützung der betroffenen Betriebe für Spätfrostschäden im April 2024.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.

Im Rahmen der FRL Hilfen können nur die Schäden im Obst- und Weinbau ausgeglichen werden, die unmittelbar auf Grund des Spätfrostes im April 2024 entstanden sind.

Ausgleichsfähig sind:

  • Einkommensverluste in 2024 durch geringere oder ganz ausbleibende Erträge gemäß Gutachten
  • Kosten, für die Beseitigung unmittelbarer Frostschäden oder außergewöhnliche Belastungen (insbesondere Rodung und Neuanpflanzung geschädigter Junganlagen im Weinbau)
  • Gutachterkosten, die im Zusammenhang mit der Schadensfeststellung durch einen unabhängigen Sachverständigen (Gutachter) auf der Grundlage des zur Verfügung gestellten Mustergutachtens entstehen
Hinweis:
Kosten für Präventionsmaßnahmen (z. B. Frostschutzkerzen oder -feuer) sind nicht berücksichtigungsfähig.
  • Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion aus den Bereichen Obst- und Weinbau unbeschadet der gewählten Rechtsform und Größe
  • Die Schäden sind auf das Schadensereignis der Frostnacht vom 22. auf den 23. April 2024 zurückzuführen.
  • Das Spätfrostereignis hat mehr als 30 % der durchschnittlichen Jahreserzeugung des betreffenden landwirtschaftlichen Betriebs zerstört.
  • Es ist ein Schaden (ohne Gutachterkosten) von mindestens 5.000 Euro entstanden (Schadenshöhe 1 im Mustergutachten).
  • Das Unternehmen hat höchstens eine Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand von 25 % des Eigenkapitals des Unternehmens.
  • Das Unternehmen erhält oder erhielt keine Förderung zur Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit.
  • Das Unternehmen hat seinen für die steuerliche Veranlagung zuständigen Betriebssitz im Freistaat Sachsen.
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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