Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft – FRL KrW/2024

Unterstützung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft in Sachsen.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.

•    Über den EFRE werden gefördert:

a) Investitionen zur Umstellung auf kreislaufwirtschaftsbasierte Produktionsverfahren oder Produkte zur Reduzierung von Produktionsabfällen oder des Rohstoffeinsatzes, einschließlich des Ersatzes primärer Roh- und Ausgangsstoffe und der Verwendung von Recyclingmaterial als Rohstoff, Prozessen zur Digitalisierung, Prozessneugestaltungen und -optimierungen; 

b) Investitionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Abfällen, einschließlich Pro-zessen zur Digitalisierung, insbesondere in Bezug auf die Qualität und Quantität der getrennt gesammelten Abfallfraktionen aus privaten Haushaltungen sowie von Gewer-be und Industrie, Verwertung biogener Abfälle, Qualität von Wertstoffhöfen, Recycling von Abfällen aus privaten Haushalten, Recycling von Abfällen aus Gewerbe und Industrie, Maßnahmen zum Einsatz von Recyclingmaterial als Rohstoff, insbesondere von mineralischen Stoffen und Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen entsprechend Klärschlammverordnung;
 
c) Nichtinvestive Maßnahmen, insbesondere zur Akzeptanzsteigerung sowie Sensibilisierungsmaßnahmen, Schaffung notwendiger strategischer Grundlagen sowie Evaluierungen von bestehenden Verfahren und Modellvorhaben und Austauschformate zur Verbreitung von Erfahrungen und Kenntnissen im Zusammenhang mit den geförderten Investitionen oder zur Abfallvermeidung.

•    Über den JTF werden gefördert:

a) Investitionen zur Umstellung auf kreislaufwirtschaftsbasierte Produktionsverfahren oder Produkte zur Reduzierung von Produktionsabfällen oder des Rohstoffeinsatzes, einschließlich des Ersatzes primärer Roh- und Ausgangsstoffe und der Verwendung von Recyclingmaterial als Rohstoff unter Berücksichtigung der Ressourceneffizienz, Prozessen zur Digitalisierung, Prozessneugestaltungen und -optimierungen;

b) Investitionen in die Herstellung fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Abfällen und in die Infrastruktur hierfür, einschließlich Maßnahmen zur Errichtung und Anpassung von Anlagen;

c) Investitionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Abfällen, insbesondere Maßnahmen zum Einsatz von Recyclingmaterial als Rohstoff, insbesondere von mineralischen Stoffen;

d) Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit im Rahmen der über die Fördergegenstände in Nummer 2.2 Buchstaben a, b und c der FRL geförderten Investitionen, insbesondere Fortbildungen, Beratungen und geeignete Austauschformate.

  • Begünstigte sind Unternehmen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Kommunen,  kommunale Zweckverbände sowie Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen.

•    Investitionsort: Sachsen
•    Beitrag investiver Vorhaben zur Ressourceneffizienzsteigerung 
•    Weitere Voraussetzungen gemäß Förderrichtlinie und JTF-Verordnung

So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns Ihre Ideen für die Digitalisierung Ihres Unternehmens.

02

Förderprüfung
Anhand Ihres Vorhabens und der Firmendaten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen
Wir besprechen Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern die Kommunikation mit unseren Partnern für die Förderungen – Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

04

Projektstart
Anschließend kann die Umsetzung Ihres Projektes starten. Unser Team begleitet Sie und garantiert eine transparente und zuverlässige Kommunikation und koordiniert alle Phasen.

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Rechtlicher Hinweis

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