Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft – FRL KrW/2024
Was bietet das Förderprogramm?
- Unterstützung von investiven und nicht-investiven Vorhaben für den Übergang zu einer ressourceneffizienten und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft in Sachsen durch einen Zuschuss
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
• Über den EFRE werden gefördert:
a) Investitionen zur Umstellung auf kreislaufwirtschaftsbasierte Produktionsverfahren oder Produkte zur Reduzierung von Produktionsabfällen oder des Rohstoffeinsatzes, einschließlich des Ersatzes primärer Roh- und Ausgangsstoffe und der Verwendung von Recyclingmaterial als Rohstoff, Prozessen zur Digitalisierung, Prozessneugestaltungen und -optimierungen;
b) Investitionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Abfällen, einschließlich Pro-zessen zur Digitalisierung, insbesondere in Bezug auf die Qualität und Quantität der getrennt gesammelten Abfallfraktionen aus privaten Haushaltungen sowie von Gewer-be und Industrie, Verwertung biogener Abfälle, Qualität von Wertstoffhöfen, Recycling von Abfällen aus privaten Haushalten, Recycling von Abfällen aus Gewerbe und Industrie, Maßnahmen zum Einsatz von Recyclingmaterial als Rohstoff, insbesondere von mineralischen Stoffen und Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen entsprechend Klärschlammverordnung;
c) Nichtinvestive Maßnahmen, insbesondere zur Akzeptanzsteigerung sowie Sensibilisierungsmaßnahmen, Schaffung notwendiger strategischer Grundlagen sowie Evaluierungen von bestehenden Verfahren und Modellvorhaben und Austauschformate zur Verbreitung von Erfahrungen und Kenntnissen im Zusammenhang mit den geförderten Investitionen oder zur Abfallvermeidung.
• Über den JTF werden gefördert:
a) Investitionen zur Umstellung auf kreislaufwirtschaftsbasierte Produktionsverfahren oder Produkte zur Reduzierung von Produktionsabfällen oder des Rohstoffeinsatzes, einschließlich des Ersatzes primärer Roh- und Ausgangsstoffe und der Verwendung von Recyclingmaterial als Rohstoff unter Berücksichtigung der Ressourceneffizienz, Prozessen zur Digitalisierung, Prozessneugestaltungen und -optimierungen;
b) Investitionen in die Herstellung fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Abfällen und in die Infrastruktur hierfür, einschließlich Maßnahmen zur Errichtung und Anpassung von Anlagen;
c) Investitionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Abfällen, insbesondere Maßnahmen zum Einsatz von Recyclingmaterial als Rohstoff, insbesondere von mineralischen Stoffen;
d) Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit im Rahmen der über die Fördergegenstände in Nummer 2.2 Buchstaben a, b und c der FRL geförderten Investitionen, insbesondere Fortbildungen, Beratungen und geeignete Austauschformate.
Wer wird gefördert?
- Begünstigte sind Unternehmen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen.
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
• Investitionsort: Sachsen
• Beitrag investiver Vorhaben zur Ressourceneffizienzsteigerung
• Weitere Voraussetzungen gemäß Förderrichtlinie und JTF-Verordnung
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
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