Programm zur Rettung und Umstrukturierung von land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen in Schwierigkeiten (Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen - RL RH/2017)
Was bietet das Förderprogramm?
- Unterstützung bei der Bewältigung von wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch ein Darlehen oder eine Bürgschaft
- Maßnahmen zum Wiedererreichen langfristiger Rentabilität und zur Umstrukturierung
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- vorübergehende Stützung der Liquidität
- Erstellung eines Umstrukturierungskonzeptes
- Finanzierung von Maßnahmen zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Unternehmensumstrukturierung
Wer wird gefördert?
- Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Sachsen, deren Geschäftstätigkeit (rechtsformunabhängig) die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse gemäß Anhang I des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union umfasst
Nicht gefördert werden:
- Existenzgründer und Unternehmen in der Gründungsphase (in der Regel mindestens drei Jahre nach Gründung)
- Unternehmen die bereits entsprechende Beihilfen erhalten haben
- Unternehmend der gewerblichen Wirtschaft, Selbständige und Unternehmen der freien Berufe
- Unternehmen im Stahlsektor und der Kohleindustrie, sowie mit anderen sektoralen Beschränkungen
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Grundvoraussetzungen gemäß Richtlinie
- alle anderen geltenden Fördermöglichkeiten sind vorInanspruchnahme auszuschöpfen
- Beihilfen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken
- Gesellschaft(er), Hausbank(en) und weitere an Finanzierung des Unternehmens Beteiligte haben zusätzlich zu ihrem bisherigen Engagement zur Deckung des Finanzierungsbedarfes beizutragen
- Bei Umstrukturierungsbeihilfen ist Vorlage eines Umstrukturierungskonzeptes notwendig mit Maßnahmenplan zur Wiedererreichung langfristiger Rentabilität und Ausgleichsmaßnahmen zur Reduzierung der Kapazitäten
- Die Förderung ist einmalig.
- Es sind alle zumutbaren Sicherheiten zu bestellen, mindestens aber persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung).
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.
