Heilberufe - Hebammen und Entbindungspfleger (Teil C der RL Heilberufe)
Was bietet das Förderprogramm?
- Bis zu 90 % Zuschuss für Personal- und Sachausgaben
- Finanzielle Hilfe bei der Aus- und Weiterbildung von Hebammen und Entbindungspflegern
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Der Betrieb einer überregionalen Koordinierungsstelle.
- Begleitung von Auszubildenden sowie Hebammen und Entbindungspflegern in Weiterbildung.
- Neu- oder Wiederaufnahme bzw. die Erweiterung des spezifischen Leistungsspektrums zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit als Hebamme.
Wer wird gefördert?
- Vereine oder Verbände der Hebammen und Entbindungspfleger.
- Ausbildende Hebammen und Entbindungspfleger
- Angehende Hebammen und Entbindungspfleger sowie Wiedereinsteigende.
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- a) Koordinierungsstelle:
- Konzept zum Betrieb einer Koordinierungsstelle
- Geeignete Qualifikation der eingesetzten Fachkraft
- Jährlicher detaillierter Tätigkeitsbericht
- b) Hebammenexternat/Hospitation:
- Praktische Ausbildung bzw. Hospitation mindestens zwei Wochen und maximal zwölf Wochen
- Ermächtigung der ausbildenden Hebamme bzw. des Entbindungspflegers zur praktischen Ausbildung durch Landesamt für Schule und Bildung
- Kooperationsvereinbarung der ausbildenden Hebamme bzw. des Entbindungspflegers über die Zusammenarbeit mit der Berufsfachschule bzw. Ausbildungsstätte der Auszubildenden
- Hospitationen müssen der erstmaligen oder erneuten Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit der Hebammenhilfe für kassenfinanzierte Regelleistungen dienen
- c) Neu- oder Wiederaufnahme oder Erweiterung des spezifischen Leistungsspektrums zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit als Hebamme bzw, Entbindungspfleger:
- Erstmalige Aufnahme oder Wiederaufnahme der freiberuflichen Tätigkeit als Hebamme oder Entbindungspfleger oder Erweiterung des spezifischen Leistungsspektrums für kassenfinanzierte Regelleistungen der Hebammenhilfe
- Geschäfts- und Finanzierungsplan
- Verpflichtung zur Ausübung der freiberuflichen Hebammen- oder Entbindungspflegertätigkeit mit kassenfinanzierten Regelleistungen der Hebammenhilfe für mindestens 36 Monate
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

digiconn GmbH
Creative Loft:
Innere Plauensche Strasse 2 A,
08056 Zwickau (neben Zwickau Arcaden)
Verwaltung:
Strasse der Befreiung 167,
08141 Reinsdorf b. Zwickau
+49375 44797879
info@digiconn.de
Rechtlicher Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.