Heilberufe - Hebammen und Entbindungspfleger (Teil C der RL Heilberufe)

Unterstützung für Auszubildende und Ausbildende.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Der Betrieb einer überregionalen Koordinierungsstelle.
  • Begleitung von Auszubildenden sowie Hebammen und Entbindungspflegern in Weiterbildung.
  • Neu- oder Wiederaufnahme bzw. die Erweiterung des spezifischen Leistungsspektrums zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit als Hebamme.
  • Vereine oder Verbände der Hebammen und Entbindungspfleger.
  • Ausbildende Hebammen und Entbindungspfleger
  • Angehende Hebammen und Entbindungspfleger sowie Wiedereinsteigende.
  • a) Koordinierungsstelle:
    • Konzept zum Betrieb einer Koordinierungsstelle
    • Geeignete Qualifikation der eingesetzten Fachkraft
    • Jährlicher detaillierter Tätigkeitsbericht
  • b) Hebammenexternat/Hospitation:
    • Praktische Ausbildung bzw. Hospitation mindestens zwei Wochen und maximal zwölf Wochen
    • Ermächtigung der ausbildenden Hebamme bzw. des Entbindungspflegers zur praktischen Ausbildung durch Landesamt für Schule und Bildung
    • Kooperationsvereinbarung der ausbildenden Hebamme bzw. des Entbindungspflegers über die Zusammenarbeit mit der Berufsfachschule bzw. Ausbildungsstätte der Auszubildenden
    • Hospitationen müssen der erstmaligen oder erneuten Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit der Hebammenhilfe für kassenfinanzierte Regelleistungen dienen
  • c) Neu- oder Wiederaufnahme oder Erweiterung des spezifischen Leistungsspektrums zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit als Hebamme bzw, Entbindungspfleger:
    • Erstmalige Aufnahme oder Wiederaufnahme der freiberuflichen Tätigkeit als Hebamme oder Entbindungspfleger oder Erweiterung des spezifischen Leistungsspektrums für kassenfinanzierte Regelleistungen der Hebammenhilfe
    • Geschäfts- und Finanzierungsplan
    • Verpflichtung zur Ausübung der freiberuflichen Hebammen- oder Entbindungspflegertätigkeit mit kassenfinanzierten Regelleistungen der Hebammenhilfe für mindestens 36 Monate
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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