ESF Plus - Förderung von Technologiegründungsstipendien

Förderung von Technologiegründungsstipendien.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Stipendium für den Lebensunterhalt (Technologiegründungs-Stipendium), um ein innovatives Unternehmen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen. 
  • Als innovativ gilt ein Unternehmen, dessen FuE-Aufwendungen laut Businessplan mindestens 15 % seiner gesamten Betriebsausgaben ausmachen.

Förderfähig sind natürliche Personen, die im Gründungsteam ein innovatives Unternehmen gründen und folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind Studierende, Hochschulabsolventen und Absolventen von Berufsakademien, wissenschaftliches Personal der Hochschulen, der Berufsakademien oder Forschungseinrichtungen oder ehemaliges wissenschaftliches Personal.
  • Sie haben ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bundesland, dass diese Unterstützung anbietet.
  • Sie müssen Mitglied in einem Gründungsteam sein.
    Max. drei Mitglieder des Gründungsteams können gefördert werden. Die Geförderten müssen über unterschiedliche Fachkompetenzen (in der Regel unterschiedliche Ausbildungen) verfügen, die sich gegenseitig ergänzen oder aber im Unternehmen unterschiedliche Aufgaben übernehmen. Mind. eine Person des Gründungsteams muss über kaufmännische Kenntnisse verfügen (Qualifikation oder Praxiserfahrung).
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
  • Personen, deren Gründungsprojekt einer Berufsausübung in freiberuflicher Tätigkeit nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932) geändert worden ist, dient, wie insb. von Ärzten, Designern, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Architekten, Apothekern, Bau- und Planungsingenieuren, Künstlern oder Unternehmensberatern.
  • Personen, die einen Gründungszuschuss nach §§ 93, 94 Drittes Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 12a des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5162) geändert worden ist, erhalten.
  • Personen, die ein Einstiegsgeld nach § 16b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4906) geändert worden ist, erhalten.
  • Personen, die zeitgleich oder mehrfach in verschiedenen Gründungsprojekten gefördert wurden/werden.
  • Personen, die während des Bewilligungszeitraums eine andere entgeltliche Tätigkeit ausüben.
  • Das Gründungsvorhaben muss als Hauptgeschäftsgrundlage mind. einen der nachfolgenden Punkte zum Gegenstand haben: 
    – technische Produkt- oder Prozessinnovation (einschließlich Fertigung, Vermarktung/Vertrieb) oder
    – neuartige innovative Dienstleistungen, die einen gesteigerten Kundennutzen und die Realisierung von etwas Neuem mit Marktpotenzial erwarten lassen.
  • Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gegründet sein, sondern ist erst innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Bewilligungszeitraumes zu gründen.
  • Das zu gründende Unternehmen muss seinen Hauptsitz in einem Bundesland haben, dass diese Unterstützung anbietet.
  • Bei dem zu gründenden Unternehmen muss es sich um ein Kleinst- oder um ein kleines Unternehmen handeln. Ein Unternehmen gilt als Kleinst- bzw. als kleines Unternehmen, wenn es zum Zeitpunkt der Förderentscheidung den Voraussetzungen der Empfehlung der Europäischen Kommission betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen in der jeweils geltenden Fassung entspricht.
  • Die angestrebte Gründungsidee muss nachhaltige Erfolgsaussichten erkennen lassen. Zum Nachweis ist ein beurteilungsfähiger, tragfähiger und mit Meilensteinen versehener Businessplan vorzulegen, der die erfolgreiche Durchführung des Gründungsprojektes und dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit erwarten lässt. Der Businessplan sollte vorzugsweise im Rahmen der Gewährung eines EXIST-Gründerstipendiums entwickelt worden sein.

Der Businessplan muss insbesondere enthalten:

  • Beschreibung des innovativen Produkts oder des Verfahrens der ihnen zugrundenliegenden Erfindung, Software oder des Knowhows enthalten. Damit eine innovative Geschäftsidee vorliegt, müssen laut Businessplan in den ersten drei Geschäftsjahren mind. 15 Prozent der gesamten Betriebsausgaben FuE-Aufwendungen sein. Der FuE-Anteil der Personalkosten ist als Teil der Betriebsausgaben, entsprechend der Geschäftsjahre des gegründeten Unternehmens, anzugeben.
  • Stand der Vorarbeiten im Hinblick auf die Entwicklung und das Endprodukt (z. B. Vorliegen eines Prototyps).
  • Aussagen über das Kosten/Zeit-Verhältnis der Entwicklung.
  • Unternehmensplanung mit Finanzierungskonzept für die ersten drei Geschäftsjahre (Bewilligungszeitraums zzgl. zwei Jahre). Hierzu gehört auch die Darstellung des Kapitalbedarfs und der Kapitalbeschaffung. 
  • Vorstellungen über den Marktzugang, die Marktfähigkeit und -reife des Produkts oder Know-hows und die Durchsetzungsmöglichkeiten im Hinblick auf bestehende Konkurrenzsituationen.
  • Erklärung zum Beitrag zu grünen Kompetenzen und Arbeitsplätzen und zur grünen Wirtschaft: Ziel der ESF Plus-Förderung ist eine zielgruppengerechte Integration von Umweltthemen in geförderte Vorhaben, wie z. B. die Förderung einer nachhaltigen Nutzung vorhandener Ressourcen, Klimaschutz und Klimawandel, die Stärkung des Umweltbewusstseins sowie die Entwicklung von Kompetenzen und Qualifikationen für eine umweltorientierte und ressourcenschonende Wirtschaft sein. Im Rahmen von Technologiegründungen können Startup-Gründer z. B. nachhaltige Geschäftsmodelle verfolgen, wie Produkte aus recycelten Materialen, Energiemanagement-Software für Wohnquartiere, Sensorik zum detektieren umweltschädlicher Stoffe. 
  • Erklärung zum Beitrag zur Entwicklung digitaler Kompetenzen und Arbeitsplätze: Die ESF Plus-Förderung will dazu beitragen, dass Unternehmen und ihre Mitarbeiter digitale Kompetenz erwerben und ausbauen. In Technologiegründungen können Startup-Gründer neue digitale Anwendungen auch für den regionalen Mittelstand, u.a. durch die Kombination von IT-Lösungen und klassischen Technologien bzw. Geschäftsmodellen, entwickeln. Beispiele sind Datenanalysesysteme in Produktionsprozessen, Plattformökonomie, Robotik, KI-basierte Produkte. Startups führen ihre Produkte z. B. durch Pilotprojekte mit mittelständischen Kunden am Markt ein und transferieren dabei digitales Know-How an etablierte Unternehmen.
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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