Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei (FRL AuF/2023)
Was bietet das Förderprogramm?
- Eine Unterstützung der sächsischen Fischwirtschaft bei der notwendigen Anpassung der Betriebe an den Klimawandel sowie deren nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch einen Zuschuss.
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Aufwendungen für die Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen Nachhaltigkeit der Aquakultur, Anpassung an den Klimawandel und Beitrag zu Klimaneutralität, Verbesserung von Energieeffizienz, sektorweite und betriebsübergreifende Maßnahmen zur Förderung der Aquakultur, Tiergesundheit und Tierwohl
- Vermarktungs- und Verarbeitungsmaßnahmen für regionale Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse
- Nachhaltige Entwicklung von Aquakulturgemeinschaften
Wer wird gefördert?
- Vorhandene oder neu zu gründende Aquakulturunternehmen oder deren Zusammenschlüsse und Fachverbände.
- Erzeugerorganisationen und Erzeugerzusammenschlüsse der Fischwirtschaft.
- Verarbeitungsunternehmen und/oder Vermarktungsunternehmen von Erzeugnissen der Aquakultur und Fischerei.
- Sächsische Tierseuchenkasse, öffentliche oder private wissenschaftliche oder technische Einrichtungen, Gutachter-/Consultingbüros sowie die FLAG`s, Kommunen, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts jeweils für bestimmte Maßnahmen.
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Mindestinvestitionsvolumen: 2.000 EUR
- Zuwendungshöchstbetrag: 500.000 EUR
- Verschiedene weitere Voraussetzungen je nach geplanter Maßnahmenart
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis
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