Richtlinie Ganztagsinvestitionen – RL GanzInvest
Was bietet das Förderprogramm?
- quantitative Ausbau und die qualitative Verbesserung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder vom Schuleintritt bis zum Ende der vierten Klasse, unabhängig von der besuchten Schulart
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Investitionen in als Hort genutzte Kindertageseinrichtungen sowie deren Außenanlagen
- Investitionen in Schulgebäude und Betreuungseinrichtungen sowie deren Außenanlagen (Ganztagsschule)
- Schulsporthallen und Schulsportaußenanlagen
- Maßnahmen, die ausschließlich der Absicherung der Unterrichtsversorgung gemäß den Sächsischen Lehrplänen dienen, werden nicht gefördert
Wer wird gefördert?
- öffentliche Schulträger
- Träger genehmigter Ersatzschulen
- Träger staatlich anerkannter Internationaler Schulen
- kommunale und freie Träger von Horten als Kindertageseinrichtungen
- Träger von Einrichtungen mit Betreuungsangeboten nach § 2 der Sächsischen Förderschülerbetreuungsverordnung
- kommunale Grundstückseigentümer oder kommunale am Grundstück dinglich Berechtigte, die nicht Schulträger oder Träger von Kindertageseinrichtungen sind
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Maßnahme muss im Sinne der Richtlinie Investitionsprogramm Ganztagsausbau „zusätzlich“ sein
- Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen sein
- beantragende Person/Einrichtung ist im Eigentum von oder Erbbauberechtigte Person/Einrichtung des betroffenen Grundstücks oder erwirbt im Zuge der Maßnahme entsprechende dingliche Rechte (ausnahmsweise beantragende Person/Einrichtung mit Nutzungsrecht)
- Schaffung bzw. mindestens Erhalt von Bildungs- und Betreuungsplätzen, um eine zeitgemäße ganztägige Bildung und Betreuung zu ermöglichen
- Maßnahmebeginn darf nicht vor dem 12. Oktober 2021 sein
- vollständiger Abschluss der Baumaßnahme durch Schlussabnahme des Objektes muss bis 30. Juni 2027 gesichert erscheinen
- Regionales Budgetverfahren: Maßnahme ist Teil eines entsprechend bestätigten Investitionsplanes
- Maßnahmen mit einer Zuwendung unterhalb von 150.000,00 EUR sind nicht förderfähig
- Großmaßnahmen im ländlichen Raum: Zuwendung darf nicht unter 6.000.000,00 EUR liegen
- Horte: Bei Erhöhung der Betreuungsplätze ist die Aufnahme in den Bedarfsplan des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe sowie ein Nachweis des Ausbaubedarfs notwendig
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
- Maßnahmen mit Maßnahmeplanverfahren: bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Großmaßnahmen im ländlichen Raum: bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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