Förderung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion)
Was bietet das Förderprogramm?
- Zuschuss bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben
- Finanzielle Unterstützung von Maßnahmen, die die Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben von Menschen mit Behinderung schaffen
- Förderung von Sachausgaben, Personalkosten, Fremdleistungen und Investitionen (außer Baumaßnahmen)
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende Maßnahmen zur Umsetzung des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (SLAP):
- Sensibilisierungsmaßnahmen, die zu einer Bewusstseinsbildung für die Belange behinderter Menschen beitragen
- Maßnahmen zur Verbesserung der kommunikativen Barrierefreiheit,
- Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Aspekten des Wirkens der antragsberechtigten Einrichtungen.
- Personal- und Sachausgaben, Fremdleistungen sowie Investitionen (keine Baumaßnahmen)
Wer wird gefördert?
- Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst landesfinanzierte Forschungseinrichtungen und die institutionell geförderten Kultureinrichtungen
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Maßnahmen müssen mit dem Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (SLAP) konform sein
- Insbesondere wird erwartet, dass der integrative Ansatz durch einen inklusiven ersetzt wird
- Maßnahmen müssen zeitlich, finanziell und thematisch abgegrenzt sein
- Höhe der beantragten Fördermittel muss zum Erreichen des Vorhabenziels notwendig sein und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
- Förderung wird als Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschuss gewährt
- In begründeten Einzelfällen kann die Förderung, soweit keine Eigenmittel zur Verfügung stehen, bis zu 100 % der als förderfähig anerkannten Ausgaben betragen
- Aktuell stehen nur Fördermittel für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung
- Mehrjährige Vorhaben können nicht gefördert werden
- Als förderfähig können anerkannt werden:
- Personalausgaben
- Sachausgaben
- Fremdleistungen, soweit diese für die Durchführung der Maßnahme als notwendig nachgewiesen werden
- Investitionen, jedoch keine Baumaßnahmen
- Für Investitionen ab 5.000 EUR gilt eine Zweckbindungsfrist von drei Jahren
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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