Beratungsförderung - Kurzberatung

Zuschuss für den Projektträger für die Beratung von KMU, Gründerinnen und Gründer zu kurzberatungsrelevanten Fragen.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Der Einsatz organisationseigener Berater zur Unterstützung begünstigter Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.
  • Kammern, Verbände und sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter, die als Projektträger im Interesse der KMU handeln
Hinweise:
Der Projektträger ist für die interne Qualitätssicherung der Beratungsleistungen verantwortlich. Dieser hat neben der Gewährleistung einer gleichbleibend hohen Beratungsqualität sicherzustellen, dass der Beratungserfolg überprüft werden kann. Dazu ist über jede Beratung, die in der Abrechnung erfasst wird, ein Kurzbericht derSAB (Vordrucknummer: 61792) anzufertigen. Auf Verlangen hat der Berater dem KMU oder dem Existenzgründer eine Kopie des Kurzberichts auszuhändigen.

Nicht gefördert werden:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller, die eine Vermögensauskunft abgegeben haben.
  • Zwischen dem Erbringer einer geförderten Leistung und dem Antragsteller oder dem oder den Endbegünstigten darf keine persönliche oder wirtschaftliche Verflechtung bestehen.
  • Eine Förderung organisationseigener Berater kann nur erfolgen, wenn sächsischen KMU ein kostenloser und diskriminierungsfreier, nicht von der Mitgliedschaft in der Organisation des Projektträgers abhängiger Zugang zu den Beratungsleistungen gewährt wird.
  • Im Erstantrag hat der Projektträger in geeigneter Form glaubhaft zu machen, dass bei den sächsischen KMU Bedarf für dieses Beratungsangebot besteht und die Finanzierung ohne Zuschuss nicht gesichert ist.
  • Bei einem Wiederholungsantrag hat der Projektträger als Grundlage für die Einschätzung des weiteren Bedarfs die Ergebnisse des Vorjahres vorzulegen.

Zuschusshöhe und Auszahlung

Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses.

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gehören die Personalausgaben für den Berater (Arbeitgeberbrutto zuzüglich 15 % Personalgemeinkosten) und eine Verwaltungskostenpauschale von 5 % des Arbeitgeberbrutto, maximal 3.000 Euro.

Handwerkskammern 

  • Der Zuschuss beträgt 8.500 Euro für jeden im Kalenderjahr vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter. Bei anteiliger Beschäftigung im geförderten Vorhaben verringert sich der Zuschuss entsprechend.


Verbände oder sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter

  • Pro abgerechnetem Tagewerk eines Beraters können 250 Euro gewährt werden, höchstens jedoch 130 Tagewerke pro Jahr.


Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Beantragung der Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme durch Einreichung des Verwendungsnachweises und ist ausschließlich über das Förderportal möglich.
 

Kombination mit anderen Fördermitteln

Eine etwaige Förderung des Bundes ist vorrangig in Anspruch zu nehmen. Der Zuschuss verringert sich entsprechend für den Fall, wenn die öffentliche Förderung ansonsten insgesamt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben übersteigen würde.

So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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