Unterstützung besonderer Initiativen für regionale Entwicklung
Was bietet das Förderprogramm?
- Es werden Projekten in den Bereichen Regionalentwicklung, Baukultur, baukulturelles Erbe und innovatives Bauen gefördert, die für die Entwicklung der Regionen von besonderer Bedeutung und von erheblichem Interesse für den Freistaat Sachsen sind, für die es jedoch anderweitig keine Fördermöglichkeit gibt.
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
Unterstützt werden Projekte, die nicht in der bestehenden Förderlandschaft abgebildet werden, für die aber dennoch ein landesweites Interesse des Freistaates Sachsen besteht. Vorhaben, die einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Regionen haben, können eine Förderung in den folgenden Bereichen erhalten:
- Regionalentwicklung
- Baukultur
- Baukulturelles Erbe
- Innovatives Bauen
Nicht gefördert werden:
- Kreditbeschaffungskosten, Pachten, Erbbauzinsen und Grunderwerbsteuer
- Abschreibungsbeträge für Investitionen
- Erwerb von Immobilien und Grundbesitz
- Eingebrachte Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen und technische Anlagen
- Publikationen, soweit sie nicht im Einzelfall als notwendig für die Verbreitung der Ergebnisse der den Fördergegenstand bildenden Tätigkeit der Zuwendungsempfangenden anerkannt werden
- Anschaffungsausgaben von Personenkraftwagen und Betriebsfahrzeugen, soweit diese nicht innovativer Bestandteil eines Modellprojektes sind
- Mahngebühren
Wer wird gefördert?
- Natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
An der Durchführung des Vorhabens besteht besonderes Interesse des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung (SMR), oder das Projekt dient der Umsetzung von Beschlüssen der Staatsregierung.
Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Projekt eine überregionale Wirkung entfaltet. Projekte mit ausschließlich örtlicher Wirkung können nicht gefördert werden.
- Es besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens
- Es stehen keine anderweitigen Fördermöglichkeiten zur Verfügung (anderweitige Förderung oder Finanzierung des Freistaates Sachsen, des Bundes oder der Europäischen Union sind vorrangig in Anspruch zu nehmen)
- Eine Kumulierung mit anderen Förderungen ist nicht zulässig.
Der Projektträger stellt dem Freistaat Sachsen die aus dem Projekt resultierenden Ergebnisse und Erkenntnisse uneingeschränkt zur Verfügung.
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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