Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil B Landesmittelförderung

Förderangebot für mehr Stadtgrün und Lärmschutz.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.

Stadtgrün

  • Anlage, Aufwertung oder Vernetzung von Grün- und Freiflächen, insbesondere die Anlage von Gehölzen, die Aufwertung oder Vernetzung von Gehölzbereichen, die Anlage oder Aufwertung von insektenfördernden, arten- und blütenreichen Wiesen einschließlich insektenfördernden, mehrjährigen Kraut- und Staudenflächen sowie 
  • biodiversitätsfördernde bodengebundene Fassadenbegrünungsmaßnahmen und biodiversitätsfördernde extensive Dachbegrünungsmaßnahmen an beziehungsweise auf Bestandsgebäuden

Lärmminderung

  • Aktive Lärmschutzmaßnahmen an der Quelle sowie auf dem Ausbreitungsweg vorzugsweise in Verbindung mit einer Bepflanzung (grüner Lärmschutz)

  • Nicht investive konzeptionelle Maßnahmen und konzeptionelle Ansätze zur Lärmminderung, insbesondere Verkehrsleitkonzepte, LKW-Leitkonzepte, Radverkehrswegekonzepte, Machbarkeitsuntersuchungen für konkrete investive Lärmminderungsmaßnahmen.
  • Umsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen (zum Beispiel im Rahmen entsprechender kommunaler Schallschutzprogramme)

Stadtgrün

  • kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationen
  • anerkannte Religionsgemeinschaften

 

Lärmminderung

kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen

Stadtgrün

  • Vorhaben werden im Siedlungsbereich in Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnern gefördert
  • Dach- und Fassadenbegrünungsmaßnahmen nur auf oder an Bestandsbauten, die vor dem 31.12.2018 errichtet wurden 
  • Verwendung von Pflanz- und Saatgut entsprechend Artenlisten und Beachtung der Merkblätter des SMEKUL
  • Dachbegrünung ab Mindestbegrünungsfläche von 50 m² förderfähig

Lärmminderung

  • Nachweis über die Vorlage eines aktuellen Lärmaktionsplanes
  • Lärmschutz für tatsächlich Lärmbetroffene an hochbelasteten Straßenverkehrswegen, das sind öffentliche Straßen sowie Fahrwege von Straßenbahnen
  • Erreichung oder Überschreitung der gesundheitsrelevanten Werte  65 dB (A) am Tag und/oder 55 dB (A) in  der Nacht
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen vorliegen
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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