Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung (NiSE)
Was bietet das Förderprogramm?
- gebündelte Förderung investiver und nichtinvestiver Einzelmaßnahmen in einem vor der Antragsstellung abgegrenzten Fördergebiet auf der Grundlage eines gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes (GIHK)
- Zuschüsse zur Unterstützung für aktiven Klimaschutz
- Zuschüsse zur Verbesserung der Stadtökologie
- Zuschüsse zur Verbesserung der wirtschaftlichen Attraktivität
- Zuschüsse zur Inklusion durch Abbau von sozialen, kulturellen und städtebaulichen Hemmnissen
- Zuschüsse zur Verbesserung der Lebenssituation und -qualität
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Investive Vorhaben zur Verringerung des CO2-Ausstoßes, zur Verbesserung der Stadtökologie sowie investive und nichtinvestive Vorhaben im Bereich der wirtschaftlichen und sozialen Belebung, wenn sie innerhalb des o.g. Fördergebietes liegen. Die Nachrangigkeit gegenüber gleichartiger nationaler Förderung ist zu beachten.
- Investitionen in die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen in Überschwemmungsgebieten und Hochwasserentstehungsgebieten sind nur eingeschränkt förderfähig (Genehmigung bzw. Zustimmung der zuständigen Wasserbehörde) .
Wer wird gefördert?
- Sächsische Städte und Gemeinden mit mindestens 5.000 Einwohnern und einem benachteiligten Quartier im sozialen, demografischen, infrastrukturellen oder stadtökologischen Bereich.
- Gebiete, die zum Zeitpunkt der Einreichung des GIHK durch LEADER vollständig, d.h. investiv und nichtinvestiv, zuwendungsfähig sind, können keine Förderung beantragen.
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
Zuschusshöhe
- Zuschuss für kreisfreie Städte: 70% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- Zuschuss für kreisangehörige Städte und Gemeinden: 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- Bei Einzelvorhaben bis 200.000 EUR finden die Vereinfachten Kostenoptionen (Pauschalbetrag) Anwendung
Voraussetzungen
- Abgrenzung Fördergebiet mit Beschluss der Gemeinde
- Schlüssige Ableitung des zur Förderung beantragten Fördergebietes aus einem aktuellen Stadtentwicklungskonzept (INSEK) nicht älter als 10 Jahre
- Vorlage einer konkreten Kosten- und Finanzierungsplanung mit Einzelvorhaben
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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