Investitionsgesetz Kohleregionen
Was bietet das Förderprogramm?
- Bis zu 90 % Zuschuss für Investitionen in den Erhalt der Wirtschaftsstandorte Lausitzer Revier und Mitteldeutsches Revier
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
Förderung insbesondere in folgenden Bereichen:
- Wirtschaftsnahe Infrastruktur, insbesondere Erwerb und Herrichten von Flächen für Unternehmen sowie die energetische Sanierung von Gebäuden
- Verkehr (ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen)
- Schienenbahnen (ohne Eisenbahnen des Bundes) im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs
- Öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen, insbesondere Ausbau von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Investitionen in die Gesundheits- und Kultureinrichtungen sowie altersgerechter Umbau und Barriereabbau
- Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung
- Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur, touristische Infrastruktur
- Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung
- Klima- und Umweltschutz einschließlich energetischen Sanierung, Bodensanierung und Lärmschutz
- Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere Renaturierung und Umgestaltung ehemaliger Tagebauflächen
Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Alle investiven projektbezogenen Ausgaben
- Ausgaben für Grunderwerb bis zur Höhe von 50 Prozent der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben (Wertermittlung eines unabhängigen Sachverständigen erforderlich)
- Investive Begleit- und Folgemaßnahmen (z. B. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)
- Baunebenkosten einschließlich vorbereitender Machbarkeitsstudien bis zu einer Höhe von 15 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes (ohne Planungskosten)
Nicht zuwendungsfähige Ausgaben:
- Ausgaben der Geldbeschaffung und Zinsen
- Personal- und Sachausgaben
Wer wird gefördert?
- Gemeinden, Landkreise und andere Träger der kommunalen Selbstverwaltung, die sich auf dem sächsischen Teil des Lausitzer Reviers bzw. des Mitteldeutschen Reviers befinden = Landkreise Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen und deren Gemeinden und Unternehmen sowie die kreisfreie Stadt Leipzig und ihre Unternehmen
- Zusätzlich antragsberechtigt: sonstige öffentliche und private Träger im Fördergebiet, wenn diese öffentliche Aufgaben erfüllen
- Keine Weiterleitung der Zuwendungen an Dritte möglich
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
Zuwendungsart und -höhe
- Zuwendung mindestens 25.000 TEUR
- Max. Zuschuss: 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Der Fördersatz kann vom Freistaates Sachsen auf Basis der Einstufung im Kommunalen Frühwarnsystems wie folgt angehoben werden:
- um 2,5 % bei Kommunen in kritischer Haushaltslage (Kat. C)
- um 5,0 % bei Kommunen in instabiler Haushaltslage (Kat. D)
- in Ausnahmefällen um 7,5 % bei Kommunen in instabiler Haushaltslage (Kat. D) in Fällen von außerordentlichem überregionalem strukturpolitischem Interesse
- Anhebung des Fördersatzes unter den genannten Kriterien gilt auch für Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung.
- Bei Gewährung einer Beihilfe richtet sich der Fördersatz nach den Bestimmungen der anzuwendenden beihilferechtlichen Regelungen.
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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