Brachenberäumung (Landesbrachenprogramm)

Beräumung von brachgefallenen Gewebe-, Industrie und sonstigen bebauten, ehemals genutzten Grundstücken.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.

Folgende Arten von Brachen können mit Fördermitteln beräumt werden: 
 

  • Grundstücke, deren vormalige industrielle, gewerbliche, soziale, verkehrstechnische, militärische, landwirtschaftliche oder in sonstiger Weise bauliche Nutzung aufgegeben wurde sowie
  • Grundstücke mit unbewohnbaren, ruinösen Wohngebäuden oder nicht mehr genutzten DDR-Einrichtungen
  • Brache liegt im Freistaat Sachsen und ist im Brachflächenerfassungssystem enthalten
  • Ursprüngliche Funktion ist seit mindestens 10 Jahren  nicht mehr gegeben (Ausnahmen möglich – siehe Richtlinie)
  • Keine Nutzung im gegenwärtigen Zustand möglich 
  • Maßnahme ist Bestandteil des integrierten Standtentwicklungskonzeptes oder des integrierten gemeindlichen Entwicklungskonzeptes 
  • Grundstücke im Eigentum der Gemeinde oder Dritter, sofern es sich um den Vollzug einer Beseitigungsduldung nach § 179 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB handelt


Gefördert werden: 
 

  • Vorbereitung der Beräumung
  • Altlastenbehandlung unter bestimmten Voraussetzungen
  • Beseitigung von Abfallablagerungen
  • Abriss und Beräumung
  • Einfache Begrünung


Nicht gefördert werden:
 

  • Zuwendungen unter 10.000 EUR
  • Personal- und Sachausgaben der Gemeindeverwaltung, Geldbeschaffungskosten und Zinsen sowie 
  • Umsatzsteuerbeträge, die vorsteuerabziehbar sind 
  • Gemeinden

​​​​​Zuschusshöhe und Auszahlung
 

  • 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Anteilfinanzierung 
  • 90 % Fördersatz, wenn Haushaltsstrukturkonzept nach §72 SächsGemO vorliegt, Beseitigungsduldung Dritter nach §179 BauGB, Grundstückserwerb im Zusammenhang mit Brachenberäumung
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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