SAB Sachsenkredit "Nachhaltiges Kommunaldarlehen"

Finanzierung von nachhaltigen kommunalen Vorhaben und kommunalen Verwaltungen.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Investitionen zum Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel sowie damit in Zusammenhang stehende Vorhaben
  • Ausgeschlossen sind Vorhaben zur Finanzierung kontroverser Geschäftspraktiken und kontroverser Geschäftsfelder (wie beispielsweise Braun- und Steinkohle)
  • Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigen- und Regiebetriebe in Sachsen

​​​​Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind:
 

  • genehmigte Kreditermächtigung in entsprechender Höhe
  • Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien in mindestens einem Modul
  • Fachförderungen, zweckgebundene Versicherungsleistungen oder sonstige Mittel Dritter sind vorrangig einzusetzen

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung

  • Attraktive Darlehenskonditionen mit Laufzeiten bis zu 40 Jahren und Zinsbindungen bis zu 20 Jahren
  • Zinsvergünstigung zwischen 0,25% und 0,5 % in Abhängigkeit von den erfüllten Nachhaltigkeitskriterien:
    • Zinvergünstigung in Höhe von 0,25 % bei Erfüllung mindestens eines Kriteriums im kundenspezifischen Modul „Grundlagen schaffen“ und/oder
    • Zinsvergünstigung in Höhe von 0,25 % bei Erfüllung mindestens eines Kriteriums im vorhabenspezifischen Modul „Transformation begleiten“ bzw. eine Zinsvergünstigung in Höhe von 0,5 % bei Erfüllung mindestens eines Kriteriums des vorhabenspezifischen Moduls „Anlehnung an die EU-Taxonomie“
  • Rückzahlung als Ratendarlehen mit quartalsweiser Tilgung mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren möglich


Kredithöhe und Auszahlung

  • Darlehenshöhe ab 150 TEUR bis maximal 20 Mio. EUR
  • Auszahlung zu 100 %, bis zu zwei Teilauszahlungen möglich

 

Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung

  • Eine vorzeitige Darlehensrückzahlung wird für Kommunen und kommunale Zweckverbände ausgeschlossen.

 

Verwendungsnachweis

  • Der Verwendungsnachweis kann, sofern vorhanden, bereits mit Abschluss des Darlehensvertrages erbracht werden, jedoch spätestens entsprechend der Nachweispflicht gemäß Anhang zum Antrag (SAB Sachsenkredit Nachhaltiges Kommunaldarlehen – Nachhaltigkeitskriterien). 


Sicherheiten

  • Sicherheiten in Form einer 100 % Kommunalbürgschaft sind nur von kommunalen Gesellschaften zu erbringen, denen die Erfüllung der kommunalen Aufgaben übertragen wurde


Beihilferechtliche Regelungen

  • Übt die Gebietskörperschaft eine wirtschaftliche Tätigkeit aus, kann die Zinsvergünstigung des Darlehens beihilferelevant sein, nähere Informationen können Sie dem Informationsblatt Beihilfe entnehmen.

 

Kombination mit anderen Fördermitteln

  • Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. Entsprechende Beihilfe-Höchstgrenzen sind dabei zu berücksichtigen.
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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