Lehrkräfte-Endgeräte-Ergänzungs-Förderverordnung (LehrkräfteEndErgänzFöVO)

Erwerb mobiler Endgeräte und das zum Betrieb erforderliche Zubehör einschließlich deren Ersteinrichtung.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Beschaffung von mobilen Endgeräten und des für deren Nutzung zwingend erforderlichen Zubehörs, insbesondere Software, Adapter, externe Speichermedien und Eingabegeräte, einschließlich deren Ersteinrichtung
  • Personal- und Sachausgaben des Schulträgers in den Haushaltsjahren 2023 und 2024, soweit diese für die Administration und den Support anfallen
  • nicht zuweisungsfähig sind Ausgaben für Drucker, Scanner und sonstige für den Einsatz nicht erforderliche Zusatzgeräte
  • körperliche Einschränkungen der auszustattenden Lehrkraft, die besonderes Zubehör erfordern, sind zu berücksichtigen
  • öffentliche Schulträger
  • Träger genehmigter Ersatzschulen
  • Träger staatlich anerkannter Internationaler Schulen
  • Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
  • Schulträger sind antragsberechtigt, sofern eine Mittelbereitstellung gem. Budgetliste (siehe „Formulare und Downloads“) erfolgte
  • Lehrkraft verfügt noch nicht über ein Endgerät, das nach der Lehrer-Endgeräte-Förderverordnung vom 12. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 631) gefördert worden ist
  • Beschaffung oder Beauftragung darf nicht vor dem 1. Januar 2023 liegen
  • Freie Träger: Einholung von 3 vergleichbaren Angeboten bei Vorhaben mit einer Gesamtzuweisung von mindestens 100.000,00 EUR bei einerm Volumen von  von über 5.000,00 EUR ohne UST
  • 100 % der zuweisungsfähigen Ausgaben
  • Zuweisung nur bis Höhe des Schulträgerbudgets
  • zuweisungsfähige Ausgaben betragen pro mobilem Endgerat maximal 820,00 EUR für Beschaffung von mobilen Endgeräten und Zubehör sowie 120,00 EUR pro Haushaltsjahr und Endgerät für Support und Administration
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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