Initiative Digitale Schule Sachsen (IDS)

Förderung von Vorhaben, welche Schülerinnen und Schüler auf die zu erwartende Veränderung der Arbeitswelt in Richtung einer stärkeren Digitalisierung vorbereiten und um den absehbaren Fachkräftemangel im Bereich der informatiknahen Berufe abzufedern.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.

Schulische und außerschulische Projekte und Angebote, die:
 

  • ergänzend beziehungsweise begleitend zu den sächsischen Lehrplänen erweiterte informatische Bildungsinhalte, insbesondere mit Bezug zu Robotik oder Programmierung, vermitteln
  • der Erstellung von pädagogischen Materialien für die Umsetzung der vorgenannten Projekte an Schulen dienen
  • Schülerinnen und Schülern im ländlichen Raum eine Wahrnehmung von örtlich verteilten Angeboten zu informatiknahen Themen von unterschiedlichen Akteuren, mittels Beförderung zu außerschulischen Lernorten, ermöglichen
  • die Vernetzungsaktivitäten von Schulen, Lehrkräften aber auch von Schülerinnen und Schülern zu den Zielen der Initiative Digitale Schule Sachsen fördern
  • Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse als Schulträger
  • Schulträger genehmigter Ersatzschulen oder staatlich anerkannter internationaler Schulen
  • Gemeinnützige Vereine, Verbände und Gesellschaften sowie Stiftungen, die juristische Personen des Privatrechts und nicht Schulträger sind
  • Staatliche Hochschulen sowie staatlich anerkannte Hochschulen, die staatlich refinanziert werden
  • Das Vorhaben hat sich im Wesentlichen an sächsische Schülerinnen und Schüler zu richten, kann jedoch auch weitere Personenkreise des schulnahen Umfelds umfassen.
  • Der Bewilligungszeitraum beträgt maximal zwei Jahre.
  • Die geförderte Maßnahme darf nicht der Erfüllung des Lehrplans dienen.
  • Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn für die beantragte Maßnahme neben der im Finanzierungsplan ausgewiesenen öffentlichen Förderung anderweitige öffentliche Mittel beantragt wurden beziehungsweise werden (Verbot der Doppelförderung), z. B. aus dem DigitalPakt Schule. 
  • Schulträger: Zuwendung von bis zu 65,00 % Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Alle anderen Antragsteller: Zuwendung von bis zu 90,00 % Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Zuwendungen unter 5.000,00 EUR Euro werden nicht gewährt
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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