Förderprogramm gebundener Mietwohnraum (RL gMW)

Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum kann erfolgen durch:
    • Neubau
    • Modernisierung, Nutzungsänderung oder Erweiterung sowie Änderung von Wohnraum zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse (Bauaufwand mindestens 600 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche)
    • Erstmaliger Erwerb von unbewohntem Wohnraum innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung
  • Städte Dresden und Leipzig (Erstempfänger), die die Zuwendung an den Eigentümer der geförderten Wohnung (Letztempfänger) weiterreichen
  • Belegungsrechte
    • Für die Dauer von mindestens 15 Jahren und maximal 20 Jahren gemäß § 26 Wohnraumförderungsgesetz für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein
  • Mietpreisbindung
    • Anfängliche Miete  = Angebotsmiete im Jahr der Bezugsfertigkeit abzüglich der Höhe der Förderung in Euro pro m² 
  • Wohnflächenhöchstgrenzen
    • 1-Personen-Haushalte: max. 45 m²
    • 2-Personen-Haushalte: max. 60 m²
    • 3-Personen-Haushalte: max. 75 m²
    • 4-Personen-Haushalte: max. 85 m²
    • Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnfläche höchstens um je 10 m²
  • Sonstiges
    • Bei Wohnungen für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung und wegen besonderer Umstände des Einzelfalls kann die Gemeinde von den Wohnflächen abweichen.
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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