Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS)
Was bietet das Förderprogramm?
- Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben im Rahmen einer Projektförderung
- Zuwendung bis maximal 150.000 EUR pro Projekt und Jahr
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
Personal- und Sachausgaben für Maßnahmen, die:
- a) Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere politisch und religiös motivierten Extremismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Antiziganismus abbauen helfen
- b) Demokratische Werte stärken und demokratische Handlungskompetenzen fördern.
Die Förderung erfolgt in den Bereichen:
- A Landesweite Fachnetzwerke
- B Regionale Netzwerke
- C Projekte zur Demokratieförderung
- D Kleinprojekte
- E Bildungsfahrten
- F Projekte von besonderem demokratiepolitischen Interesse.
Wer wird gefördert?
- Eingetragene Vereine, Verbände und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Eine Zuwendung wird gewährt, wenn die Maßnahmen im Freistaat Sachsen durchgeführt werden und ihre Wirkung im Freistaat Sachsen haben (außer Teil E: Bildungsfahrten)
- A) Landesweite Fachnetzwerke und B) Regionale Netzwerke
- Verbindung aus mindestens 3 Kooperationspartnern (davon mindestens ein zivilgesellschaftlicher und ein staatlicher Kooperationspartner)
- C) Projekte zur Demokratieförderung
- Maßnahmen dürfen nicht über Teil A oder Teil B gefördert werden können
- E) Bildungsfahrten
- Angebot muss vollständige Programmtage umfassen, mit mindestens 5 Schulstunden bzw. 3,75 Zeitstunden pro Programmtag
- Verpflichtende Vor- und Nachbereitungstreffen der Teilnehmer:innen zusätzlich zu den Programmtagen sind durchzuführen
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
- Eigenanteil von mindestens 5 %
- Verwaltungs- und Sachausgabenpauschale in Höhe von 5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (für z. B. Büromaterial, Post und Telekommunikation usw.) möglich
- Personalausgaben sind bis zur Höhe der Entgeltgruppen gemäß der Anlage B zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TV-L) zuwendungsfähig Eingruppierungsmatrix
- A) Landesweite Fachnetzwerke Maximal 150.000 EUR pro Jahr und Projekt
- B) Regionale Netzwerke Maximal 120.000 EUR pro Jahr und Landkreis/Kreisfreier Stadt
- C) Projekte zur Demokratieförderung In der Regel 140.000 EUR pro Jahr Bei nachweislich flächendeckend im Freistaat Sachsen durchgeführten Projekten kann eine höhere Zuwendung gewährt werden
- D) Kleinprojekte Maximal 10.000 EUR
- E) Bildungsfahrten 25 EUR pro Teilnehmer und Tag für Ein-Tagesfahrten im Inland 20 EUR pro Teilnehmer und Tag für Mehr-Tagesfahrten im Inland 30 EUR pro Teilnehmer und Tag für Mehr-Tagesfahrten ins Ausland 10 EUR für Vor- und Nachbereitungstreffen pro Teilnehmer, wenn die Fahrt nicht im schulischen Kontext stattfindet
- F) Projekte von besonderem demokratiepolitischen Interesse Bis zu 90 % der beantragten zuwendungsfähigen Ausgaben Bis zu 100 % der beantragten zuwendungsfähigen Ausgaben nur in begründeten Ausnahmefällen bei einem ausschließlich staatlichen Interesse an der Förderung
- Bestehen Fördermöglichkeiten des Bundes, erfolgt Förderung nach dieser Richtlinie nachrangig
- Bestehen Fördermöglichkeiten der Europäischen Union, erfolgt Förderung nach dieser Richtlinie vorrangig
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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