Integrative Maßnahmen - Teil 3 - Maßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache für Personen mit Migrationshintergrund

Sprachkompetenzen von Personen mit Migrationshintergrund fördern.

Machbarkeitsprüfung

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  1. Einstiegskurse „Deutsch sofort“ (Niveaustufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens – GER) mit dem Ziel einer elementaren Sprachanwendung mit 200 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Grundsätzlich zur Teilnahme berechtigt sind Personen mit Migrationshintergrund, die
     
    • a) keine Deutschkenntnisse haben
    • b) keinen Anspruch auf einen Integrationskurs gemäß § 43 Aufenthaltsgesetz haben
    • c) sofern sie geduldet sind, kein Fall des § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 und 2 Aufenthaltsgesetz vorliegt und
    • d) sofern sie Asylsuchende sind oder ihr Asylantrag erfolglos war, einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt im Freistaat Sachsen zugewiesen sind und sie nicht Staatsangehörige eines sicheren Herkunftsstaates nach § 29a des Asylgesetzes sind, es sei denn, sie sind Inhaber einer Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 oder Abs. 2b des Aufenthaltsgesetzes.
       
  2. Alphabetisierungskurse mit dem Ziel einer elementaren Sprachanwendung (angelehnt an Niveaustufe A1 GER) mit 400 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten für Personen, die die Voraussetzungen gemäß o. g. Ziffer 1a) bis d) erfüllen, sofern es sich um herkunftssprachliche Analphabeten handelt.
     
  3. Aufbaukurse „Deutsch qualifiziert“ mit dem Ziel B1 GER mit 400 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten für Personen, die die Voraussetzungen gemäß o. g. Ziffer 1b) bis d) erfüllen und die zusätzlich
     
    • a) über Deutschkenntnisse angelehnt an Niveaustufe A1 GER verfügen oder
    • b) nachweislich innerhalb von drei Monaten nach Anmeldung keinen verfügbaren Platz in einem berufsbezogenen Sprachförderkurs (ESF-Bundesprogramm oder gemäß Deutschsprachförderverordnung) erhalten haben.
       
  4. Aufbaukurse „Deutsch Beruf“ mit dem Ziel B2 GER mit 300 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten für Personen, die die Voraussetzungen gemäß o. g. Ziffer 1 c) und d) erfüllen und zusätzlich
     
    • a) über Deutschkenntnisse angelehnt an Niveaustufe B1 GER verfügen (Sprachstandnachweis) und
    • b) die in 2017 nachweislich innerhalb von 3 Monaten nach Anmeldung keinen verfügbaren Platz in einem weiterführenden Sprachförderkurs im Rahmen des ESF-Bundesprogramms für berufsbezogene Sprachförderkurse haben und
    • c) nicht zum Kreis der zugangsberechtigten Personen für berufsbezogene Sprachkurse gemäß Deutschsprachförderverordnung gehören

 

  • Förderung ist ausgeschlossen für:
    • Investive Ausgaben
    • Ausgaben der Geldbeschaffung und Zinsen, die bei einer Kreditaufnahme zur Beschaffung des Eigenanteils oder bei einer Vor- und Zwischenfinanzierung entstehen.
  • Sprachkursträger müssen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemäß § 18 der Integrationskursverordnung (IntV) als Integrationskursträger zugelassen oder Träger von berufsbezogenen Sprachförderkursen (ESF-Bundesprogramm oder Deutschsprachförderverordnung) sein.
  • Kurskonzepte müssen den Standards der Integrationskurse entsprechen. Die Kurse „Deutsch Beruf“ müssen inhaltlich den Basismodulen des Sprachniveaus B2 im Rahmen der Deutschsprachförderverordnung entsprechen.
  • Einstiegskurse „Deutsch sofort“ und Alphabetisierungskurse werden mit einer Teilnahmebestätigung abgeschlossen.
  • Aufbaukurse „Deutsch qualifiziert“ soll mit einem bestandenen Sprachtest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) abgeschlossen werden
  • Kurse „Deutsch Beruf“ soll mit einer „Zertifikatsprüfung“ nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ abgeschlossen werden
  • Teilnahmebestätigungen und Zertifikate werden durch die Sprachkursträger ausgegeben
  • Teilnehmerzahl der Sprachkurse richtet sich nach § 14 IntV bzw. den aktuellen „BAMF-Trägerrundschreiben“
  • Zuwendung wird nur gewährt, wenn die Teilnehmenden mindestens 50 % des Kursumfanges anwesend oder entschuldigt abwesend waren
  • Zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung
  • Förderung erfolgt für:
    • Ausgaben pro Teilnehmerin oder Teilnehmer und Unterrichtseinheit gemäß den i. R. d. nach § 20 Abs. 6 IntV jeweils gültigen Abrechnungsrichtlinie vom BAMF festgelegten Kostensätzen und den BAMF-Trägerrundschreiben
    • Fahrtkosten von Teilnehmenden ab einer Entfernung von mehr als 3 Kilometern zwischen Wohnort und wohnortnahem Sprachkurs pauschal pro bedürftigem Teilnehmer:in maximal in Höhe einer ortüblichen Monatskarte
    • Ausgaben für die Durchführung von Einstufungstests für die Sprachkurse einmalig pro Teilnehmer:in gemäß der IntV bzw. den BAMF-Trägerrundschreiben
    • Ausgaben für den Abschlusstest des Aufbaukurses „Deutsch qualifiziert“ und „Deutsch Beruf“ einmalig pro Teilnehmer:in in Höhe des in der IntV, der DeuFöV bzw. den BAMF-Trägerrundschreiben vorgesehenen Betrages
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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