ESF Plus-Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung 2021-2027
Was bietet das Förderprogramm?
- Zuschuss bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten für Stadtteilvorhaben
- Zuschuss bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten für Errichtung und Betrieb einer Servicestelle für Quartiersentwicklung
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Finanzierung gebietsbezogener integrierter Handlungskonzepte
- Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche
- Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt
- Errichtung und Betrieb einer Servicestelle für effektives Quartiersmanagement
Wer wird gefördert?
- Städte/Gemeinden im Freistaat Sachsen, die über ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) sowie Dritte, die Projektträger sind und sich an der Erstellung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes (GIHK) beteiligt haben
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Antragstellende Gemeinde muss über ein integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) verfügen
- Zuwendungen nur für Einzelvorhaben, die Bestandteile eines gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes (GIHK) sind, für das ein Rahmenbescheid erlassen wurde
- Stadtteilvorhaben richten sich an sozial oder anderweitig benachteiligte Menschen und zielen auf die Verbesserung der Chancengleichheit und der aktiven Teilhabe sowie die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit ab
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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