Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften

Förderung der Beruflichen Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften.

Was bietet das Förderprogramm?

Zuwendungen im Rahmen der Beruflichen Orientierung (BO) für folgende Fördergegenstände:

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • FG1: Personalausgaben für bis zu 1,0 Vollzeitäquivalent für die Laufzeit von 2 Jahren sowie Sachausgaben (max. 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben) für die Tätigkeit der Regionalen Koordinierungsstelle BO (RKO)
  • FG2: Personal- und Sachausgaben, die dem Antragsteller vom Projektträger für die Projektdurchführung in Rechnung gestellt werden, sowie Sachausgaben für die Projektdurchführung „komm auf Tour“
  • FG3: Personal- und Sachausgaben für die Projektkoordinatoren in den einzelnen Gebietskörperschaften sowie Sachausgaben im Zusammenhang mit dem regionalen Marketing für die Projektdurchführung „SCHAU REIN! Woche der offenen Unternehmen Sachsen“
  • FG4: Personalausgaben für bis zu 1,5 Vollzeitäquivalente für die Laufzeit von 2 Jahren sowie  Sachausgaben (max. 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben) für die Koordinatorinnen und Koordinatoren
  • Landkreise und Kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen.
  • Eine Weitergabe der Zuwendung an Eigengesellschaften bzw. an externe Dienstleister ist unter Beachtung der Regelungen von Nummer 12 VVK zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung zulässig.
  • weitere Anforderungen zu den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte der Richtlinie unter „Formulare & Downloads“/“Rechtsgrundlagen“
  • FG4: Kooperationsvereinbarung mit allen beteiligten Schulen
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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