Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil A EFRE-Förderung

Förderangebot für mehr Stadtgrün und Lärmschutz sowie Schutzmaßnahmen vor Radon.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.

Stadtgrün

  • Vorhaben und Konzepte zur Stärkung der Biodiversität im Siedlungsbereich 
  • Anlage, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen
  • bodengebundene Fassadenbegrünung
  • extensive Dachbegrünung ab 50 m²
  • Ausgaben für die Entwicklungspflege im 2. und 3. Standjahr 

Lärmminderung

  •  aktiver, vorrangig aktiver grüner Lärmschutz an der Quelle sowie auf dem Ausbreitungsweg (z.B. Abschirmelemente, Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle, grüne Gleisanlagen)
  • bei grünem Lärmschutz: Ausgaben für die Pflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege 
  • passiver Lärmschutz, z.B. bauliche Vorhabenan Innenräumen wie Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungseinrichtungen


Radonreduzierung

  • Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration in Bestandsbauten mit Arbeitsplätzen einschließlich Aufenthaltsräumen 
  • Beispiele: bauliche Maßnahmen zur Verhinderung des Radonzutritts (z.B. Abdichtungen), lüftungstechnische Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration (z.B. technische Be- und Entlüftung), Bau von Anlagen zur Absaugung von Radon (z.B. Radonbrunnen).
  • Nicht gefördert werden Maßnahmen an reinen Wohngebäuden

Stadtgrün

kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen

Lärmminderung 
kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen

Radonreduzierung

  • kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften
  • Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)

Stadtgrün

  • Vorhaben müssen im Siedlungsbereich von Gemeinden ab 2.000 Einwohnern liegen
  • Maßnahmen der Dach- und Fassadenbegrünung werden nur auf Gebäuden gefördert, die vor dem 31. Dezember 2018 errichtet wurden
  • Ausgaben für Grunderwerbs- und Entsiegelung (untergeordnet, vgl. Fördrichtlinie)
  • Konzepte werden nur gefördert, wenn sie von Dritten erarbeitet werden
  • Vorgaben der Merkblätter und Artenlisten des SMEKUL sind zu beachten und einzuhalten


Lärmminderung

  • Für das Gemeindegebiet muss ein aktueller Lärmaktionsplan vorhanden sein
  • tatsächliche Lärmbetroffenheit muss vorhanden sein: tagsüber ab 65 dB (A), Nachts ab 55 db (A)
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen vorliegen


Radonreduzierung

  • Vorhaben werden nur an Bestandsbauten gefördert, die vor dem 31. Dezember 2018 errichtet wurden
  • Bei Antragstellung muss eine bereits durchgeführte Jahresmessung der nachgewiesenen Radonaktivitätskonzentration von mindestens 200 Bq/m³ nachgewiesen werden
  • Begünstigete der Vorhaben müssen Eigentümer oder Erbbauberechtigte sein oder die schriftliche Zustimmung des Eigentümers oder Erbbauberechtigten zur Durchführung der Maßnahme und zur Einhaltung der Auflagen vorlegen
  • Vorhaben an reinen Wohngebäuden werden nicht gefördert
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

digiconn GmbH
Creative Loft:
Innere Plauensche Strasse 2 A,
08056 Zwickau (neben Zwickau Arcaden)
Verwaltung:
Strasse der Befreiung 167,
08141 Reinsdorf b. Zwickau

+49375 44797879
info@digiconn.de

Rechtlicher Hinweis

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.