Validierungsförderung
Was bietet das Förderprogramm?
- Qualifizierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen aus der Wissenschaft zur wirtschaftlichen Nutzung mittels Validierung
- Bewertung des Innovationspotenzials von Forschungsergebnissen und Erschließung möglicher Anwendungen
- Nachweis über die Funktionsfähigkeit und technische sowie wirtschaftliche Umsetzbarkeit der Forschungsergebnisse
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Beschleunigung bei Einführung und Verbreitung moderner Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft.
- Qualifizierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen aus der Wissenschaft zur wirtschaftlichen Nutzung, indem mittels Validierung die Verringerung von Diskrepanzen zwischen den auf Forschungsseite typischerweise bereitgestellten Ergebnissen und den aufseiten der Wirtschaft notwendigen Informationen für eine Risikoabschätzung zur Nutzung dieser Ergebnisse erfolgt.
- Validierung von Forschungsergebnissen mit dem Ziel, Innovationspotenzial vielversprechender Forschungsergebnisse zu prüfen, nachzuweisen, zu bewerten sowie mögliche Anwendungen zu erschließen.
- Validierung von Forschungsergebnissen zum Nachweis der Funktionsfähigkeit und technischen sowie wirtschaftlichen Umsetzbarkeit dieser Ergebnisse, um in weitere Entwicklung zu investieren.
- Reduzierung bestehender Finanzierungslücken bei Wissenschaftseinrichtungen für die Durchführung von Validierungsprojekten.
- Verstärkte und systematische Validierung wirtschaftlich vielversprechender Projekte.
Für die Förderung auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen stehen zwei Varianten zur Verfügung:
Programm-Modul:
- Projekte zur Etablierung, Umsetzung und Verbesserung von Prozessen zur systematischen Auswahl der für eine wirtschaftliche Verwertung vielversprechendsten Forschungsergebnisse und deren Validierung im Rahmen eines von der antragstellenden Wissenschaftseinrichtung eigenverantwortlich zu verwaltenden Budgets.
Einzelprojekt-Modul:
- Projekte zur Validierung von für eine wirtschaftliche Verwertung vielversprechenden Forschungsergebnissen.
- Gegebenenfalls ergänzende Vorschaltung eines Orientierungsvorhabens, welches der Erkundung eines konkreten Anwendungsfeldes oder der Identifizierung von Anwendungsoptionen dient.
- Keine Förderung von Vorhaben, die im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchgeführt werden.
Wer wird gefördert?
- Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen, deren Hauptaufgabe in der unabhängigen Grundlagenforschung, industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung besteht und die deren Ergebnisse durch Lehre, Veröffentlichung oder Wissenstransfer verbreiten
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
Programm-Modul:
Erforderlich ist ein umfassendes Konzept zur Etablierung und Umsetzung von Prozessen zur systematischen Auswahl der für eine wirtschaftliche Verwertung vielversprechendsten Forschungsergebnisse und deren Validierung (im Folgenden: „Programm“).
Dieses Programmkonzept muss mindestens Angaben enthalten über
- a) die Ziele des Programms und die Kriterien für dessen Evaluierung
- b) Kompetenzen und Kapazitäten bezüglich des Programmmanagements
- c) erwartete Effekte für die Wissenschaftseinrichtung und die sächsische Wirtschaft
- d) die Höhe des Budgets für das Programm
- e) eventuell vorhandene inhaltliche oder thematische Eingrenzungen für die Auswahl von Validierungsvorhaben oder entsprechende finanzielle Schwerpunktsetzungen
- f) Auswahlkriterien für die zu validierenden Forschungsergebnisse
- g) die Ausgestaltung des Verfahrens zur Auswahl zu validierender Forschungsergebnisse, zum Beispiel zur Installierung eines wettbewerblichen Verfahrens, zu den Entscheidungszeitpunkten, zur Einbindung eines Technologietransferbüros oder einer Gründungsinitiative oder von anderen Dritten
- h) die Betreuung und das Controlling der Validierungsvorhaben, insbesondere zur Setzung von Meilensteinen und Abbruchkriterien
Einzelprojekt-Modul:
- a) Für das zu validierende Forschungsergebnis liegt ein Funktionsnachweis vor. Das heißt, die generelle technische Machbarkeit oder die Wirksamkeit eines Verfahrens beziehungsweise einer Methode wurde nachgewiesen (proof of principle).
- b) Für die Nutzung des Forschungsergebnisses kann mindestens eine konkrete und wirtschaftlich sinnvolle Anwendungsoption aufgezeigt werden.
- c) Es muss plausibel dargelegt werden, welche Verwertungsform angestrebt wird. Zugelassen sind alle Formen der wirtschaftlichen Verwertung. Diese umfassen die Übertragung oder Lizenzierung der Ergebnisse an bestehende Unternehmen ebenso wie die Ausgründung eines Startups auf Basis der Validierungsergebnisse. Auch die Einbringung des Ergebnisses in ein gemeinsames FuE-Verbundprojekt mit finanzieller Beteiligung eines oder mehrerer Unternehmen zählt als Verwertung im Sinne dieser Richtlinie.
- d) In das Validierungsvorhaben muss ausreichend betriebswirtschaftlicher Sachverstand und Marktexpertise eingebunden werden.
- e) Das Vorliegen von Schutzrechten, insbesondere Patenten, ist keine Fördervoraussetzung. Allerdings muss die schutzrechtliche Sicherung der Forschungsergebnisse grundsätzlich geklärt sein. Bestehen bereits Schutzrechte, muss der Antragsteller Schutzrechtsinhaber sein. Ist der Antragsteller:in anteiliger Schutzrechtsinhaber:in, muss er über die zur angestrebten Verwertung erforderlichen Rechte verfügen.
- f) Der Zuwendungsempfänger:in erklärt sich bereit, an bis zu drei Begleittreffen teilzunehmen, die von der futureSAX GmbH – einem Unternehmen des Freistaates Sachsen – kostenfrei angeboten werden. Ziel der Begleittreffen ist es, die Wahrscheinlichkeit der erfolgreichen Verwertung der zu validierenden Forschungsergebnisse zu erhöhen.
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
- Zuschuss in Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Auszahlung der Zuwendung: nur für bereits bezahlte Rechnungen
Zum Nachweis: Vorlage von Rechnungen und Zahlungsbelegen
Programm-Modul:
- Validierung mehrerer Forschungsergebnisse innerhalb eines Programm-Moduls ist möglich
- Begrenzung der förderfähigen Ausgaben/Kosten je Forschungsergebnis auf 100.000 EUR
- Laufzeit des gesamten Projekts maximal 48 Monate
Einzelprojekt-Modul:
- Begrenzung der förderfähigen Ausgaben/Kosten grundsätzlich auf 250.000 EUR
- Projektlaufzeit maximal 18 Monate
- Bei vorgeschalteten Orientierungsvorhaben Begrenzung des Zuschussvolumens auf maximal 15.000 EUR
- Laufzeit maximal sechs Monate
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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