ESF Plus-Richtlinie 2021-2027 Hochschule und Forschung - Promotionen

Promotionen.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Gesamtvorhaben zur Qualifizierung akademischer Nachwuchskräfte durch Forschungsarbeit im Rahmen von Promotionen
  • a) Industriepromotionen,
    b) Landesinnovationspromotionen,
    c) Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere,
    jeweils auch im Zusammenwirken von Universitäten und Fachhochschulen als kooperatives Promotionsverfahren
  • Zuwendungsempfänger sind Hochschulen nach § 1 Absatz 1 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes
  • einzelnen Promotionen werden als Arbeitspakete innerhalb des Gesamtvorhabens des Antragstellers verstanden
  • bei der Konzipierung von Promotionsvorhaben ist am jeweiligen Hochschulstandort auf eine geschlechterparitätische Besetzung hinzuwirken
  • Weibliche Promovierende werden sowohl durch gezielte Akquise als auch durch Etablierung von Vorhaben in Fachbereichen mit höheren Frauenanteilen angesprochen
Förderhöhe
  • Zuschuss i. H. v. bis zu 100,00 % der förderfähigen Ausgaben und Kosten
  • Folgende Ausgaben/Kosten sind förderfähig:
    • a) Promotionsstipendium als Beitrag zum Lebensunterhalt – für Industriepromotionen – 850,00 EUR pro Monat. – für Landesinnovationspromotionen und Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere – 1.700,00 EUR pro Monat. b) Kinderzulage für jedes Kind, für das die geförderte Person (Promovend/-in) Kindergeld bezieht – 100,00 EUR monatlich
    • nach a) als Verwaltungskostenpauschale gestaffelt für: aa) ein bis zwei Promotionsstipendien 14,00 % bb) drei bis fünf Promotionsstipendien 9,00 % cc) sechs und mehr Promotionsstipendien 6,00 % der direkten Kosten der Promotionsstipendien für die jeweiligen Gesamtvorhaben einer Promotionsart an einem Hochschulstandort eines Stichtags.
  • Förderung erfolgt bis zum Abschluss der jeweiligen Forschungsaufgabe, in der Regel bis zu einer Dauer von vier Jahren
  • Beihilferechtliche Regelungen

    • nicht beihilferelevant
    Erforderliche Mitfinanzierung
    • Für die Förderung von Industriepromotionen ist eine Mitfinanzierung durch die beteiligten Dritten von mindestens 850,00 EUR pro relevanter Promotion und Monat erforderlich
    So funktionierts

    In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

    01

    Anfrage senden

    Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

    02

    Förderprüfung

    Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

    03

    Antrag stellen

    Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

    04

    Projektstart

    Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

    Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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    Rechtlicher Hinweis

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