ESF Plus-Richtlinie 2021-2027 Hochschule und Forschung - Promotionen
Was bietet das Förderprogramm?
- Ziel der Förderung ist die Ausschöpfung der individuellen Bildungspotenziale, insbesondere von Frauen, um, durch die Qualifikation im Rahmen einer Promotion, verbesserte Einstiegschancen in die sächsische Wissenschaft und Wirtschaft zu erlangen
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Gesamtvorhaben zur Qualifizierung akademischer Nachwuchskräfte durch Forschungsarbeit im Rahmen von Promotionen
- a) Industriepromotionen,
b) Landesinnovationspromotionen,
c) Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere,
jeweils auch im Zusammenwirken von Universitäten und Fachhochschulen als kooperatives Promotionsverfahren
Wer wird gefördert?
- Zuwendungsempfänger sind Hochschulen nach § 1 Absatz 1 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- einzelnen Promotionen werden als Arbeitspakete innerhalb des Gesamtvorhabens des Antragstellers verstanden
- bei der Konzipierung von Promotionsvorhaben ist am jeweiligen Hochschulstandort auf eine geschlechterparitätische Besetzung hinzuwirken
- Weibliche Promovierende werden sowohl durch gezielte Akquise als auch durch Etablierung von Vorhaben in Fachbereichen mit höheren Frauenanteilen angesprochen
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
- a) Promotionsstipendium als Beitrag zum Lebensunterhalt – für Industriepromotionen – 850,00 EUR pro Monat. – für Landesinnovationspromotionen und Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere – 1.700,00 EUR pro Monat. b) Kinderzulage für jedes Kind, für das die geförderte Person (Promovend/-in) Kindergeld bezieht – 100,00 EUR monatlich
- nach a) als Verwaltungskostenpauschale gestaffelt für: aa) ein bis zwei Promotionsstipendien 14,00 % bb) drei bis fünf Promotionsstipendien 9,00 % cc) sechs und mehr Promotionsstipendien 6,00 % der direkten Kosten der Promotionsstipendien für die jeweiligen Gesamtvorhaben einer Promotionsart an einem Hochschulstandort eines Stichtags.
Beihilferechtliche Regelungen
- nicht beihilferelevant
- Für die Förderung von Industriepromotionen ist eine Mitfinanzierung durch die beteiligten Dritten von mindestens 850,00 EUR pro relevanter Promotion und Monat erforderlich
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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