ESF Plus-Richtlinie 2021-2027 Hochschule und Forschung - Nachwuchsforschungsgruppen

Nachwuchsforschungsgruppen.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Nachwuchsforschungsgruppen, die durch gemeinsame Forschungsarbeit zur Kompetenzerweiterung im Hinblick auf eine stabile, grüne, nachhaltige und digitale Wirtschaft im Freistaat Sachsen sowie zur Steigerung des Wissens- und Technologietransfers und zur Netzwerkbildung zwischen sächsischen Hochschulen und der Wirtschaft sowie zur Lehre befähigen
  • Nachwuchsforschende bauen neben der Arbeit in der Nachwuchsforschungsgruppe ihre individuellen Potenziale inklusive ihrer Kenntnisse zum Gleichstellungswissen aus
  • Zuwendungsempfänger sind Hochschulen nach § 1 Absatz 1 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes
  • Nachwuchsforschungsgruppen sind Vorhaben einer einzelnen oder mehrerer kooperierender Hochschulen, welche aus mindestens drei Nachwuchsforschenden zu bilden sind
  • Bei der Konzipierung von Nachwuchsforschungsgruppen ist am jeweiligen Hochschulstandort auf eine geschlechterparitätische Besetzung hinzuwirken
  • Weibliche Nachwuchsforschende werden sowohl durch gezielte Akquise als auch durch Etablierung von Vorhaben in Fachbereichen mit höheren Frauenanteilen angesprochen
  • detaillierte Informationen zu den Zuwendungsvoraussetzen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein unter den Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen (siehe Formulare & Downloads) im unteren Teil dieser Seite
Förderhöhe
  • Zuschuss i. H. v. bis zu 90,00 % der förderfähigen Ausgaben und Kosten
  • Folgende Ausgaben/Kosten sind förderfähig:
    • a) Personalausgaben in Höhe des Arbeitnehmer-Bruttogehalts und den sich aus den gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen ergebenden Personalnebenkosten für Nachwuchsforschende, soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden, aa) in Form einer individuellen Monatspauschale bzw. bb) in Form der Stellenförderung entsprechend Vorgaben der aktuellen Regeln der Verwaltungsbehörde zu den Förderfähigen Ausgaben und Kosten (FFAK)
    • b) Personalausgaben als personenbezogene Pauschale auf Basis eines individuell ermittelten Stundensatzes und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit für SHK/WHK und sonstiges Personal (Unterstützungspersonal, Personal zur Erbringung Eigenanteil) soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden
    • Ausgaben für Reisekosten, Instrumente und Ausrüstung, für Verbrauchs- und Arbeitsmaterialien, Veröffentlichungen, Verwaltung sowie sonstige Betriebsausgaben als Pauschale mittels Anwendung eines Prozentsatzes bezogen auf die förderfähigen Personalausgaben nach a) und b) („Pauschalsatz für Restkostenpauschale“) in Höhe von 16,00 %
  • Ausgaben und Kosten für hochschuleigenes Personal können als Eigenanteil angerechnet werden
  • Förderung erfolgt bis zum Abschluss der jeweiligen Forschungsaufgabe, in der Regel bis zu einer Dauer von drei Jahren

Beihilferechtliche Regelungen

  • nicht beihilferelevant
Erforderliche Mitfinanzierung
  • entsprechend ermittelter Förderquote – mindestens Differenz zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Sonstige Regelungen/Besonderheiten
  • Konkrete Informationen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein unter den Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen (siehe Formulare & Downloads) im unteren Teil dieser Seite
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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