Bund · 16 Länder · EU

2.314 Programme.
Ein Ansprech­partner.

Jedes Förderprogramm in Deutschland, für das Unternehmen, Kommunen, Vereine, Hochschulen und Einrichtungen antragsberechtigt sind. Suchen Sie selbst. Oder schicken Sie uns Ihr Vorhaben und wir suchen.

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen die Neueinstellung einer Innovationsassistentin oder eines Innovationsassistenten planen, um den Technologie- und Wissenstransfer in Ihrem Betrieb zu stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie eine Maßnahme durchführen, die Langzeitarbeitslosen den Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt ebnet, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern Angebote schaffen für Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie eine Koordinierungsstelle im Bereich Frauen und Wirtschaft aufbauen oder betreiben oder Arbeitsmarktprojekte für Frauen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Sozialbetrieb Maßnahmen planen, die Langzeitarbeitslosigkeit verringern helfen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie ein Projekt zur Förderung von Beschäftigung, Bildung oder sozialen Inklusion planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) erhalten.
Wenn Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als kleines Unternehmen ein Investitionsvorhaben in Brandenburg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wenn Sie als Unternehmen in die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wenn Sie als Unternehmen im Saarland durch Investitionen Arbeitsplätze schaffen oder sichern oder zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Unternehmen Arbeitsplätze neu schaffen oder dauerhaft sichern sowie nachhaltige Investitionen und Innovationen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Unternehmen oder gemeinnützige wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Arbeitsplätze in Ihrem neu gegründeten oder übernommenen Handwerksbetrieb schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie in Hamburg leben, langzeitarbeitslos und arbeitsfähig sind oder wenn Sie als Unternehmen eine solche Person einstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Vorhaben zur Integration benachteiligter Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, zur Arbeitsmarktintegration von Frauen und zur Fachkräftesicherung durchführen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Projekte planen, die arbeitslosen und wenig qualifizierten Menschen eine Ausbildung zur Fachkraft ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Weiterbildungsanbieterin und Weiterbildungsanbieter berufliche Qualifizierungsprojekte für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit Fluchthintergrund in Verbindung mit sozialpädagogischen Betreuungs- und individuellen Aktivierungsmaßnahmen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Investitionen planen, mit denen Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen geschaffen werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Arbeitslose und Inhaftierte an eine berufliche Tätigkeit heranführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie in Hamburg Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen oder Schwerbehinderte aus einem Inklusionsbetrieb übernehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Geldgeber

Wer die Förderung
ausreicht.

Alle Förderbanken, EU-Mittelgeber und sonstigen Geldgeber, mit denen wir bundesweit arbeiten. Die Landesbanken führen direkt zu den Programmen des jeweiligen Gebiets.

Bund

  • KfWKredite, Zuschüsse, Beteiligungen
  • Landwirtschaftliche RentenbankAgrar, Forst, ländlicher Raum
  • Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleBAFA
  • Bundesanstalt für Landwirtschaft und ErnährungBLE
  • Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche AufgabenBAFzA
  • Bundesamt für Logistik und MobilitätBALM
  • Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und RaumforschungBBSR

Bundesministerien

  • Wirtschaft und EnergieBMWE
  • Forschung, Technologie und RaumfahrtBMFTR
  • Landwirtschaft, Ernährung und HeimatBMLEH
  • Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitBMUKN
  • Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenBMWSB
  • VerkehrBMV
  • Arbeit und SozialesBMAS
  • Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendBMBFSFJ
  • Digitales und StaatsmodernisierungBMDS
  • GesundheitBMG
  • InneresBMI
  • Wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungBMZ

Europa

  • Europäische KommissionDirekt verwaltete Programme
  • Europäische InvestitionsbankEIB
  • Europäischer InvestitionsfondsEIF
  • InvestEUGarantien und Beteiligungen
  • EFREEuropäischer Fonds für regionale Entwicklung
  • ESF+Europäischer Sozialfonds Plus
  • JTFFonds für einen gerechten Übergang
  • ELERLändliche Entwicklung
  • EMFAFMeer, Fischerei, Aquakultur
  • InterregGrenzüberschreitende Zusammenarbeit
  • Horizont EuropaForschung und Innovation
  • Digitales EuropaDigitale Schlüsseltechnologien
  • LIFEUmwelt und Klima
  • Fazilität Connecting EuropeVerkehr, Energie, Digitales
  • InnovationsfondsKlimatechnologien aus dem ETS
  • Erasmus+Bildung und Qualifizierung
  • EU4HealthGesundheit
  • Kreatives EuropaKultur und Medien
  • BinnenmarktprogrammKMU und Normung

Bürgschaften, Beteiligungen, Wagniskapital

  • Bürgschaftsbanken der Länder16 Häuser, Ausfallbürgschaften
  • Mittelständische Beteiligungsgesellschaftenstille und offene Beteiligungen
  • LandesbürgschaftenGroßbürgschaften der Länder
  • Bund-Länder-BürgschaftenParallelbürgschaften ab 10 Mio. Euro
  • KfW CapitalWagniskapital über Fonds
  • High-Tech GründerfondsFrühphase Technologie
  • coparionWachstumsfinanzierung
  • ERP-SondervermögenGrundlage vieler Bundesprogramme

Weitere Geldgeber und Durchleitung

  • Deutsche Bundesstiftung UmweltDBU, Umweltinnovationen
  • Kommunen und Landkreiseeigene Programme vor Ort
  • Stadtwerke und EnergieversorgerZuschüsse für Effizienz und Wärme
  • Stiftungen und Verbändeprojektbezogene Förderung
  • HausbankenSparkassen, Volksbanken, Geschäftsbanken als Durchleitung
  • Projektträger des BundesAbwicklung der Forschungsprogramme

Viele Kredite und Zuschüsse laufen über das Hausbankprinzip: Antrag über Ihre Bank, Geld von der Förderbank. Wir bereiten beides vor.

Machbarkeitsprüfung

Zu viel Auswahl?
Wir übernehmen das.

Sie müssen sich hier nicht durcharbeiten. Schicken Sie uns Ihr Vorhaben, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.