Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben

Wenn Sie als Sozialbetrieb Maßnahmen planen, die Langzeitarbeitslosigkeit verringern helfen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Sozialbetrieb Maßnahmen planen, die Langzeitarbeitslosigkeit verringern helfen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Betreuung und Anleitung von in Sozialbetrieben beschäftigten ehemaligen Langzeitarbeitslosen mit Produktivitätseinschränkungen und/oder Vermittlungshemmnissen.

Sie als Sozialbetrieb erhalten die Förderung für Ihre Personalausgaben für die sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung der teilnehmenden Langzeitarbeitslosen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Für jede teilnehmende langzeitarbeitslose Person werden über einen Zeitraum von maximal 30 Monaten anteilige Personalausgaben in Höhe von 0,2 Vollzeitäquivalenten für sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung gefördert.

Die Höhe der Förderung beträgt pro Vollzeitäquivalent monatlich bis zu EUR 4.726 für bis zu 36 Monate.

Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte online bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die einen Sozialbetrieb in Brandenburg betreiben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als Sozialbetrieb müssen Sie Ihre unternehmerische Zielsetzung nachweisen.
  • Sie müssen einen tragfähigen Businessplan (oder alternativ Social Business Model Canvas) und ein Integrationskonzept einreichen.
  • Das Betreuungs- und Anleitungspersonal muss bei Ihnen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.
  • Ihr Sozialbetrieb muss bei Antragsstellung bereits gegründet sein.
  • Die Teilnehmenden müssen ihren 1. Wohnsitz in Brandenburg haben.
  • Die Langzeitarbeitslosen müssen zumindest 1 Tag je gefördertem Monat in Ihrem Sozialbetrieb sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.