Maßnahmen und Projekte gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes
Wenn Sie Maßnahmen zur Pflege des Kulturgutes von Vertriebenen und Geflüchteten planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Maßnahmen umsetzen, die der Gleichstellung von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt dienen oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Gründungsstipendien
Wenn Sie ein neues, innovatives Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV direkt
Wenn Sie als Unternehmen, Existenzgründerin oder Existenzgründer oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Förderung der allgemeinen und politischen Weiterbildung
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Projekte der allgemeinen und politischen Weiterbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderfonds der Metropolregion Hamburg – Förderfonds Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung der Metropolregion Hamburg umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)
Wenn Sie ein Freiwilliges Ökologisches Jahr für junge Menschen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Sonderprogramm zur Gewährung von Zuwendungen zur Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte
Wenn Sie leerstehende Miet- oder Genossenschaftswohnungen für benachteiligte Haushalte herrichten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Zuwendungen im kulturellen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern (Kulturförderrichtlinie – KultFöRL M-V)
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Vorhaben im Kulturbereich umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.